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Ein Wechsel des Verlagsnamens ist, gut vorbereitet, kein Super-GAU

Stellen Sie sich vor: Ein hundertmal größeres, branchenfremdes Unternehmen verlangt von Ihnen, Ihren etablierten Namen aufzugeben. So ging es 2014 dem Computerbuch-Verlag Galileo Press. Er entschied sich, keinen Rechtsstreit durchzufechten. So konnte er kontrolliert an seinem Re-Branding arbeiten, das vor einem Jahr vollendet war. Dieses fiel radikal aus. Warum das gut war, erklärt Marketing-Geschäftsführer Stephan A. Effertz im pubiz-Interview.

„Galileo Press heißt seit Januar 2015 Rheinwerk Verlag“, hieß es im Januar 2015 lapidar in einer Mitteilung „an alle Kundinnen und Kunden“. Im Hintergrund stand eine markenrechtliche Beanstandung eines britischen Softwarehauses, die u.a. auch den Luft- und Raumfahrt-Konzern EADS zu einer Umbenennung zwang. Der 1999 unter dem Namen Galileo Press in Bonn gegründete Verlag sieht sich als Deutschlands Marktführer in den Bereichen IT, SAP, Design und Fotografie. Im Programm befinden sich Bücher, E-Books und Video-Trainings, die sich an Einsteiger und Experten richten. Ein weiterer Schwerpunkt des Verlags sind Publikationen zu populären Computer-Themen, die unter der Marke Vierfarben angeboten werden.

Herr Effertz, machen wir uns schadenersatzpflichtig, wenn wir Ihren früheren Verlagsnamen „Galileo Press“ in den Mund nehmen?

Nein, es kann Ihnen niemand verbieten, über unseren früheren Verlagsnamen zu sprechen.

Ein branchenfremdes Unternehmen hat Ihnen 2014 Ihren eingeführten Verlagsnamen streitig gemacht – ein „Super-GAU“?

So drastisch würde ich es nicht bezeichnen. Klar ist, dass wir uns nicht freiwillig umbenannt haben und uns dieser Schritt auch sehr schwer gefallen ist. Der Verlagsname ist identitätsstiftend, mit ihm verbindet man Unternehmenskultur und im besten Fall Erfolg. Er gibt als Klammer Orientierung und schafft Vertrauen. Erfüllen sich diese Faktoren, die auch für ein solides Markenversprechen stehen, gibt man das ohne Not nicht auf. Sicher ist, es war eine emotionale Situation, aber vom Super-GAU waren wir gerade durch unser frühzeitiges, bewusstes Handeln weit entfernt.

Kann das jedem Verlag passieren?

Das kann prinzipiell immer dann passieren, wenn Markenrechte betroffen sind, es handelt sich hier nicht um ein spezifisches Problem der Verlagsbranche. Vereinfacht gesagt und ohne im Detail auf Markenrecht einzugehen, besteht die Gefahr des Markenwiderspruchs oder der Abmahnung, wenn eine andere Partei sich als Inhaber älterer Markenrechte wähnt und durch das Verwenden der prioritätsjüngeren Marke die eigenen Markenrechte verletzt sieht.

Haben Sie bei der Absicherung Ihrer Markenrechte gepatzt?

Nein, so bewerten wir die Situation nicht, auch wenn das zunächst naheliegend erscheinen mag. Der britische Softwarekonzern Travelport hat unsere Marke beim deutschen Marken- und Patentamt angefochten. Wir sind nicht die einzigen Betroffenen und es ist auch keinesfalls entschieden, wem das Recht an der Marke am Namenszusatz „Galileo“ zugesprochen wird.

Sie entschieden, es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Warum?

Ein Rechtsstreit hätte die Gefahr bergen können, dass wir in kurzer Frist unsere Produkte vom Markt nehmen müssen. Eine solche Situation bedeutet für jeden Verlag, der seine Produkte über einen längeren Zeitraum verkauft, eine ernsthafte Bedrohung seines Geschäfts. Dieses Risiko wollten wir nicht eingehen.

Stephan A. Effertz, studierter Germanist und Medienwissenschaftler, ist seit September 2015 Geschäftsführer Marketing und Vertrieb im Rheinwerk Verlag. Die Marketingleitung im Rheinwerk Verlag hat er seit 2014 inne. Zuvor hat er verschiedene Positionen im Druck- und Verlagswesen besetzt, u.a. war er von 2006 bis 2010 Inhaber einer Unternehmensberatung für Kommunikation und von 2009-2014 Vertriebsleiter am Standort NRW für die Beltz Grafischen Betriebe, ein Unternehmen der Beltz Unternehmensgruppe.

Das komplette Interview lesen Sie auf pubiz.de.

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