Im April hatten die EU-Staaten mehrheitlich „grünes Licht“ für die Reform des EU-Urheberrechts gegeben. Zu den 6 Ländern, die dagegen stimmten, gehörte Polen. Jetzt hat die polnische Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine Klage gegen die Richtlinie eingereicht.
Die neue Richtlinie sei eine unverhältnismäßige Maßnahme, die die Zensur fördere, begründet die Regierung mit Blick auf Artikel 17 (Plattformregulierung) den Gang vor den EuGH. Der EU-Rat hatte am 15. April der EU-Urheberrechtsrichtlinie für den Digitalen Binnenmarkt nach einem langen Ringen endgültig zugestimmt. 19 Staaten, darunter Deutschland, stimmten am Ende für die Reform, sechs dagegen, drei enthielten sich.
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