Das Bundeskabinett hat heute das größte Hilfspaket in der Geschichte Deutschlands verabschiedet. Für kleine Buchbranchenbetriebe besonders interessant: Neben den milliardenschweren Kreditprogrammen und Garantiezusagen hat die Regierung darin auch ein Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige aufgelegt. Das Ziel: schnelle Einmalhilfe, damit Betroffene ihre Miet- und sonstigen Betriebskosten trotz Einnahmeausfällen weiter stemmen können.
Klein- und Familienbetriebe sind in der aktuellen Situation besonders bedroht: Während ihnen ihre Einnahmen wegbrechen, müssen sie laufende Posten wie die Ladenmiete weiterhin zahlen – und das bei häufig nur schmalen finanziellen Polstern. Das Bundesfinanzministerium verspricht daher Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern „sehr umfangreiche und rasche Unterstützung”. Dazu stellt der Bund 50 Mrd Euro bereit:
- Die Soforthilfe wird einmalig für drei Monate als Zuschuss zu Betriebskosten (z.B. Miet- und Pachtkosten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) bewilligt.
- Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
- Die Soforthilfe muss NICHT zurückgezahlt werden.
- Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro
- Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.
- Selbstständige sollen zudem leichter Zugang zur Grundsicherung erhalten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Vermögensprüfung wird für 6 Monate ausgesetzt, Leistungen sollen laut Ministerium „sehr schnell” ausgezahlt werden.
Wer kann Soforthilfen beantragen?
Um Geld aus dem Soforthilfeprogramm zu bekommen, müssen die Betroffenen nachweisen, dass sie infolge der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten bzw. in ihrer Existenz bedroht sind. „Das heiß konkret, dass das jeweilige Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein darf und der Schadenseintritt nach dem 11. März 2020 erfolgt sein muss”, zieht das Finanzministerium die Linie.
Obwohl der Bund das Geld bereitstellt, soll das Soforthilfeprogramm bei den Ländern angedockt werden. Diese haben ihrerseits eigene Hilfsprogramme angekündigt, die kombiniert werden können sollen. Wie genau die Soforthilfe beantragt werden kann, ist noch nicht geklärt. Das Finanzministerium informiert dazu auf dieser Seite, die laufend aktualisiert wird.
Außerdem sollen die Insolvenzregeln geändert werden: Wer aufgrund der Corona-Krise in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss vorerst keine Insolvenz anmelden.
Ich ein Kleinunternehmer und habe seid Anfang März keine einnahmen mehr erzielt bzw eingenommen. Für Februar habe ich gerade soviel eingenommen das ich meine Unkosten für denn Monat ausgleichen konnte. Da ich mein Auftrag Anfang März von Februar nicht fertig stellen konnte konnte ich auch keine Rechnung stellen. Wann das weiter geht kann ich nur schatzen gehe mal von aus
das es vielleicht ende Mai Anfang Juni. Ich konnte meine Miete für März und für April schon nicht bezahlen + meine laufenden kosten. Für eine Unterstützung würde ich mich freuen bzw jetzt schon mal bedanken.