Ab sofort können sich wieder alle Mitgliedsbuchhandlungen in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, die sich im Bereich Leseförderung in besonderem Maße engagieren, um das „Gütesiegel Leseförderung – Anerkannter Lesepartner“ bewerben.
Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober 2020.
Die Ausschreibungsunterlagen sind derzeit unterwegs zu den Mitgliedsfirmen in den drei Bundesländern bzw. stehen zum Download auf der Website des Landesverbandes bereit. Die Buchhandlungen sind nun aufgefordert, anhand eines Fragebogens und weiterer Unterlagen ihr Engagement für die Leseförderung zu dokumentieren und ihre Bewerbung bei der Geschäftsstelle in Wiesbaden einzureichen.
Alle Aktivitäten (auch online) im Zeitraum Oktober 2018 bis September 2020 zählen.
Die Vergabekriterien wurden den Umständen entsprechend angepasst, denn in den letzten Monaten wurden viele Buchhandlungen in ihren Aktivitäten rund um die Leseförderung völlig unvorbereitet ausgebremst. Veranstaltungen mussten komplett abgesagt oder verschoben werden. Gleichzeitig haben viele Buchhandlungen während des Lockdowns Außerordentliches geleistet, wenn es darum ging, Haushalte mit Kindern und Jugendlichen mit Lesestoff zu versorgen.
Gerade jetzt sollte dieses Engagement sichtbar sein und wahrgenommen werden. Es stellt einen enorm wichtigen gesellschaftlichen Beitrag dar, wirkt langfristig und nachhaltig und ist in dieser Form einmalig im Einzelhandel.
Das Gütesiegel wird im Turnus von zwei Jahren gemeinsam vergeben von den jeweiligen Kultusministerien der drei Bundesländer und dem Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland im Börsenverein des Deutschen Buchhandels.
Prämiert werden Buchhandlungen, die ein kompetent ausgewähltes Sortiment im Bereich Kinder- und Jugendbuch anbieten, eine individuelle und qualitative Beratung gewährleisten, die Bücher dem Alter angemessen und einladend präsentieren, zusätzliche Aktionen für Kinder und Jugendliche durchführen und z.B. Empfehlungslisten für Eltern und Lehrkräfte erstellen oder beim Aufbau von Schülerbüchereien beraten.
Die ausgezeichneten Buchhandlungen können das Siegel öffentlichkeitswirksam einsetzen: durch Anbringen an Tür oder Schaufenster, auf Werbemitteln, Briefpapier und im Internet sowie durch gezielte Pressearbeit. Das Gütesiegel an der Tür einer Buchhandlung zeigt Eltern, Lehrern, Erziehern und allen, die Kinder und Jugendliche an Bücher heranführen möchten, dass sich dort kompetente Ansprechpartner und motivierende Angebote finden lassen.
2019 wurden 54 Buchhandlungen in Hessen, 35 in Rheinland-Pfalz und 12 im Saarland mit dem Gütesiegel ausgezeichnet.
Kommentar hinterlassen zu "Buchhandlungen können sich um Gütesiegel Leseförderung in Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland bewerben"