Der Börsenverein ist in Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium, um das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) zu ändern. Das berichtete Verbandsjustiziar Christian Sprang bei der Fachgruppensitzung der Verlage. Ziel ist es, die Klausel zu den Handelsrabatten zu verschärfen.
Nach § 6 Abs. 3 BuchPrG dürfen Verlage für Zwischenbuchhändler keine höheren Preise oder schlechteren Konditionen festsetzen als für Letztverkäufer (also Buchhandlungen), die sie direkt beliefern. In der Praxis ist aber immer wieder zu hören, dass vor allem große, marktmächtige Buchhändler und Filialisten höhere Rabatte fordern als sie Zwischenbuchhändler bekommen.
Um dem einen Riegel vorzuschieben, hat am Jahresanfang eine Delegation aus allen drei Fachausschüssen (Verlage, Handel, Zwischenbuchhandel) des Börsenvereins beim Wirtschaftsministerium vorgesprochen und eine Gesetzesänderung ins Spiel gebracht. Dieses lehnt die Option ab, eine 50%-Obergrenze für Handelsrabatte einzuführen, wie sie vor dem Inkrafttreten des BuchPrG galt. Dafür steht aber diese Alternative im Raum:
- Buchhandlungen (Letztverkäufer) werden im Gesetz dazu verpflichtet, die Barsortimentskonditionen als Rabattobergrenze zu respektieren.
- Verstöße sollen leichter geahndet werden können, indem Preisbindungstreuhänder zur Prüfung von Verstößen das Recht bekommen, Bücher einzusehen, sowie auch eine Klagebefugnis.
Um den Vorstoß beim Ministerium zu untermauern, wird der Börsenverein im Oktober per Online-Umfrage die besonders betroffenen Publikumsverlage zu den Vertriebskonditionen befragen. Bestenfalls, so Sprang, könnte eine Gesetzesänderung noch vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode erfolgen.
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