Mit Blick auf die Urheberrechtsreform, aber auch perspektivisch auf die Bundestagswahl im Herbst 2021 ist ein Kampf ums E-Book entbrannt und damit um den Teil des Marktes, der anders als das gedruckte Buch wächst. Dieser Beitrag ist zuletzt am 1. März 2021 aktualisiert worden.
Eröffnet hat den Kampf der Deutsche Bibliotheksverband DBV. Der kritisiert seit Jahren, dass Bibliotheken E-Books nicht einfach wie gedruckte Bücher einkaufen und verleihen dürfen.
- Hier die kompakte buchreport-Zusammenfassung der Kampagne (Januar 2021).
- Hier der offene Brief der Bibliothekare an die Abgeordneten des Bundestages (Link führt auf die Seite des DBV) mit Akzent auf die Wähler, die in der digitalen Buchleihe ihrer Bibliothek erst mit einigem Zeitabstand auf eine Reihe von SPIEGEL-Bestsellern herunterlden können.
- Hier die Darstellung des DBV zur komplexen Gemengelage und zur Argumentation (Link führt auf die Seite des DBV).
Den Vorstoß der Bibliothekare haben Autoren scharf kritisiert:
- buchreport-Beitrag mit vielen Links:14 Autorenverbände protestieren gegen das „Lobbying“ des Deutschen Bibliothekenverbands
Der Börsenverein hat seine Argumentations-Liste ebenfalls zusammengetragen, und die Verlegerausschuss-Vorsitzende Nadja Kneissler hat ein Schreiben aufgesetzt:
- buchreport-Beitrag über die Börsenvereins-Replik zum Bibliotheksvorstoß
- Das Positionspapier des Börsenvereins zur „E-Book-Leihe in Öffentlichen Bibliotheken“
Auch die marktführenden Buchketten Thalia, Hugendubel, Weltbild, Osiander und Lehmanns weisen den Vorstoß der Bibliotheken zurück.
Worum es geht – kompakt
Der DBV kritisiert seit Jahren, dass Bibliotheken E-Books nicht einfach wie gedruckte Bücher einkaufen und verleihen dürfen. Über E-Books werden Lizenzverträge abgeschlossen, bei denen Verlage besonders bei SPIEGEL-Bestsellern häufig ein späteres Startdatum für die Bibliotheksnutzung vorsehen. Dieses „Windowing“ soll sicherstellen, dass der Verkauf durch das Ausleihen nicht behindert wird. Dagegen fordern die Bibliotheken den freien Zugriff auf E-Books (Motto: „Buch ist Buch“) und nicht zuletzt auch die für sie wohlfeilere Abrechnung der Ausleihen per Bibliothekstantieme wie bei gedruckten Büchern.
Die im Netzwerk Autorenrechte versammelten Autorenverbände erwidern, der Vorstoß bedeute, dass die Versorgung der digitalen Gesellschaft von Autorinnen und Autoren bezahlt werden solle. Das Bekenntnis zur digitalen Gesellschaft brauche aber Budgets: „Wir empfehlen nachdrücklich, den Kultur- und den Bildungsauftrag nicht auf dem Rücken des Buchsektors zu finanzieren.“ Der Schriftsteller-Verband VS, fasst seine Kritik so zusammen: „Die Bibliotheken fordern dreist und zur Unzeit einen Eingriff ins Eigentum der Autorinnen und Übersetzer und wollen ihr Angebot auf unsere Kosten auch digital erbringen. Gedruckte Bücher nutzen sich ab und sind begrenzt teilbar, digitale Kopien sind immer Neuware. Sollten die dbv-Forderungen umgesetzt werden, erwarten wir eine Kannibalisierung des E-Book-Marktes und ein Einbrechen unserer Einnahmen.“
Der Börsenverein argumentiert: „Der vorgeschlagene Eingriff ins Urheberrecht hebelt die Vertragsfreiheit der Verlage aus und hätte massive Umsatzverluste bei Verlagen, Autoren und im Buchhandel zur Folge. Letztlich würden die Bibliotheken einen kostenlosen Parallelmarkt aufbauen, der schnell den bestehenden Markt angreifen und die Existenz von Verlagen und Buchhandlungen gefährden würde.“
Ausführlicher: Der Druck der Bibliothekare
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