Der langjährige Streit um die Ausleihe von E-Books kocht aktuell wieder hoch, nachdem der Deutsche Bibliotheksverbands DBV einen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags geschickt hat mit der Forderung, eine weitere Urheberrechtsschranke einzubauen. Die Bibliotheken wollen E-Books wie gedruckte Bücher einkaufen und verleihen dürfen. Die Autoren und Verlage (wenn sie denn wieder an den VG-Wort-Ausschüttung beteiligt werden) sollen eine pauschale (kleine) Kompensation per Bibliothekstantieme erhalten.
Bisher werden individuelle Lizenzverträge für die Bibliotheks-Leihe abgeschlossen, zum Teil mit Zeitabstand zur Veröffentlichung, um den Download-Verkauf von E-Books nicht zu kannibalisieren. Das ist ein besonders strittiger Punkt, denn die Bibliotheken sind besonders interessiert an den SPIEGEL-Bestsellern, die von den Verlagen häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt für die Bibliotheksleihe freigegeben werden.
Gegen das Ansinnen der Bibliotheken haben sich im ersten Schritt Autorenverbände massiv gewehrt. Der Schriftsteller-Verband VS etwa erwartet in dem Fall eine „eine Kannibalisierung des E-Book-Marktes und ein Einbrechen unserer Einnahmen.“
Die Verlage verweisen schon seit längerem darauf, dass die Onleihe bereits jetzt die Download-Verkäufe übertreffe und ihr digitales Kerngeschäft gefährde.Tatsächlich wachsen die Bibliotheksausleihen stärker als der Verkaufsmarkt, berichtet der buchreport.express (28.1.) in seiner Titelgeschichte:
Die Onleihe, das vom Bibliotheksdienstleister Divibib/ekz organisierte E-Reading-Angebot der Bibliotheken, hat 2020 stark zugelegt: +17,7% oder absolut um 4,6 Mio zusätzliche Ausleihen.
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