Die Debatte über geschlossene oder geöffnete Buchhandlungen wurde im vergangenen Herbst in Frankreich leidenschaftlich geführt. Lange hatte die französische Regierung bereits im Frühjahr 2020 gezögert, ehe den Buchhandlungen wenigstens Click&Collect-Angebot erlaubt wurden. Das Corona-Jahr 2020 überstand der französische Buchhandel vergleichsweise glimpflich.
Jetzt feiert der französische Buchverband Syndicat de la Librairie française (SLF) einen Sieg: Ende Februar wurde die Regierungsentscheidung offiziell, nach der Buchhandlungen ab sofort als „wesentliche Geschäfte“ einzuordnen seien. Das hat konkrete Folgen: Im Falle eines weiteren Lockdowns dürften Buchhandlungen dann trotz Beschränkungen geöffnet bleiben, insbesondere an Wochenenden. Mit der Entscheidung könne der wirtschaftliche Schaden reduziert werden, heißt es in einer Mitteilung des SLF.
Weiter: „Diese Entscheidung ist eine Anerkennung der Mobilisierung eines ganzen Berufs und darüber hinaus der gesamten Buchbranche sowie der Leser selbst, deren Unterstützung während der Gesundheitskrise außergewöhnlich war. Sie ist auch das Ergebnis der Bemühungen der Kulturministerin Roselyne Bachelot und des Wirtschaftsministers Bruno le Maire, deren Überzeugung und Engagement zugunsten von Buchhandlungen und Büchern begrüßt werden muss.“
Im jüngsten Lockdown in Frankreich Ende 2020 mussten Buchhandlungen noch geschlossen bleiben – sie waren nicht als „wesentlich“ eingestuft worden. Eine Maßnahme, die von Buchhandlungen, Schriftstellern und Verlegern einstimmig angeprangert worden war, heißt es u.a. bei livreshebdo.fr. Dass z.B. in Supermärkten zunächst weiter Bücher verkauft werden durften, war nicht vermittelbar und führte dann auch dazu, dass der Verkauf von Büchern dort eingestellt werden musste. Stattdessen seien die französischen Buchhändler ermutigt worden, Abholservices einzurichten.
Schon im vergangenen Jahr hatten einige Städte eigenmächtig Sondergenehmigungen für Buchhandlungen erteilt. Durch die jetzt erfolgte Einstufung gibt es nun klare Regelungen.
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