Schon Ende August hatte die Schweizer Parlaments-Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) mit knapper Mehrheit grünes Licht für ein Gesetzgebungsverfahren gegeben. Jetzt hat sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf abgenickt. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ berichtet (hier), votierte die WAK mit 13 zu 10 Stimmen für den Gesetzesentwurf.
Die Details des Gesetzes im Überblick:
- Gemäß dem Beschluss der WAK solle eine obligatorische Buchpreisbindung für die ganze Schweiz eingeführt werden.
- Die Preise seien durch die Verlage oder die Importeure festzulegen.
- Die Dauer der Buchpreisbindung soll 18 Monate betragen.
- Einzelhändler können bis zu 5 Prozent Rabatt gewähren.
Ein Buch sei ein Kulturgut und nicht einfach ein Markenartikel, zitiert die „NZZ“ WAK-Präsidentin Hildegard Fässler. Die WAK-Minderheit sehe in der Wiedereinführung der Einheitspreise für Bücher nur eine kurzfristige Überlebenshilfe für Buchhandlungen: Die Konzentration des Verkaufsstellennetzes könne durch regulierte Preise kaum beeinflusst werden. Zudem sei die Verfassungsmäßigkeit des Buchpreisbindungsgesetzes unklar.
Zum weiteren Procedere: Die WAK verfasse nun einen Begleitbericht zum Gesetzesentwurf, der Anfang November in eine „Vernehmlassung“ gehe, bei der die wichtigsten Fraktionen zur Stellungnahme eingeladen werden. Der Erlass werde dem Nationalrat in der Sommer- oder Herbstsession 2009 überwiesen. Die WAK-Präsidentin rechne mit einem Inkrafttreten Mitte 2010 oder 2011.
Auch die Reaktionen hat die „NZZ“ schon eingefangen: Der SBVV wolle mit einer internen Anhörung prüfen, ob der WAK-Vorschlag „den Bedürfnissen der Branche“ entspreche.
Der Discounter Ex Libris, der zuletzt ihren Rabatt auf Bücher auf durchgehend 30% ausgeweitet und eine Preisschlacht ausgelöst hatte, prüfe, ob er mit einer Unterschriftensammlung gegen feste Preise im Buchhandel vorgehen werde.
Im Kommentar schießt die „NZZ“ erwartungsgemäß erneut gegen die Preisbindung (hier). „Den Händlern wird in einer tendenziell eher überbesetzten Branche uneinlösbarer Strukturschutz suggeriert, obgleich gerade die preisliche Gleichschaltung dem wettbewerbsfähigeren Teil der Branche weitere Vorteile verschafft. Die Schnapsidee der Parlamentarier hat noch manche Hürde zu nehmen; ein entsprechendes Gesetz wird aber bis zum allfälligen Inkrafttreten noch absurder anmuten als heute.“
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