Das Thema digitaler Verleih von E-Books in Bibliotheken war in den vergangenen Wochen häufig Thema und Anlass für reichlich Auseinandersetzungen zwischen Verlagen und Bibliotheken.
In der bisherigen Fassung des Gesetzesentwurfes zum Thema Urheberrecht im Bundestag gehörte das Thema „Onleihe“ bzw. „E-Book-Verleih“ eigentlich nur am Rande zum Thema.
Am Freitag während der 1. Lesung des Entwurfs reichten die Fraktionen der FDP und Die Linke jeweils Anträge zur Präzisierung des Themas ein:
Die Linke will mit ihrem zweiten Antrag (19/14370) das Verleihen von digitalen Medien in öffentlichen Bibliotheken rechtlich absichern. Sie fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Paragrafen 17 und 27 des Urheberrechtsgesetzes auf nichtkörperliche Medien auszuweiten, heißt es auf der Bundestags-Seite.
Auch FDP-Fraktion dringt auf eine „flexible und sachgerechte Lösung bei der Verleihe von E-Books durch öffentliche Bibliotheken“. In ihrem Antrag (19/23303) spricht sie sich unter anderem dafür aus, im Urheberrechtsgesetz eine Legaldefinition der elektronischen Ausleihe vorzunehmen und entsprechende Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien hinsichtlich der Bereitstellung von Lizenzen und deren angemessenen Vergütung zu formulieren.
„Nach den Vorstellungen der Liberalen soll bei der elektronischen Ausleihe auf Schrankenregelungen verzichtet und weiterhin auf Lizenzvereinbarungen gesetzt werden. Streitigkeiten über die Angemessenheit und Marktüblichkeit vertraglich festgelegter Konditionen zwischen Bibliotheken, Aggregatoren, Verlagen und Urhebern sollen in vorgelagerten Schiedsgerichten geklärt werden“, heißt es.
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