Rutscht das Thema E-Book-Ausleihe doch noch in den Gesetzestext zum neuen Urheberrecht rein? Verlage sollten verpflichtet werden, jedes neue E-Book auch für den Verleih in öffentlichen Bibliotheken zur Verfügung zu stellen, meinte kürzlich jedenfalls der Bundesrat.
Über die E-Leihe wird seit Jahresanfang wieder verstärkt diskutiert, und nach dem jüngsten Vorstoß des Bundesrats meldet auch der Börsenverein Kritik an: „Überstürzt“ sei die Änderung eingereicht worden und zudem „ohne Not“, so Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis in einer Mitteilung des Börsenvereins.
Was der Bundesrat Verlagen bei der E-Leihe vorschreiben will
„In dieser kurzen Zeit ist es nicht möglich, das Thema angemessenen zu behandeln und zu prüfen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Zwangslizenz wäre ein massiver Eingriff in die Rechte der Urheber und Verlage. Kommerzielle E-Book-Angebote des Buchhandels und der Verlage wären gegenüber einer so entstehenden steuersubventionierten E-Book-Flatrate schlichtweg nicht mehr wettbewerbsfähig“, so Skipis.
Der Verband betont, dass das bestehende System mit freiwilligen Lizenzvereinbarungen problemlos funktioniere. Schon heute würde das vorhandene Titelangebot nur zu etwa 10% ausgeschöpft.
Eine zeitgleiche Freigabe neuer Titel für den Verleih würde wirtschaftliche Folgen haben, so der Börsenverein. Umsatzausfälle seien vorprogrammiert, wenn Leser einfach eine Leihe anstelle eines Kaufs tätigten.
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