Forderung zum Welttag des Buches und des Urheberrechts: Urheber:innen wollen Fairness
Die Initiative Urheberrecht fordert anlässlich des Welttags des Buches und des Urheberrechts am 23.4.2021 eine zügige Beschlussfassung des Regierungsentwurfs zur Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie. Der Entwurf enthält zukunftsweisende Änderungen: nicht die Nutzer:innen, sondern die Plattformen sollen in der Verantwortung stehen für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte. Auch weitere Änderungen werden die Position der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen stärken – sie dürfen nicht in letzter Minute verwässert werden!
Zu den wesentlichsten Punkten des Regierungsentwurfs zur Umsetzung der EU-Richtlinie, auf die die Kultur-, Kreativ- und Medienbranche bald 20 Jahre gewartet hat, zählt die Einführung der Lizenzierungspflicht der Online-Serviceprovider (Plattformen wie Youtube und Facebook) und damit die Verlagerung der Verantwortung für die Nutzung fremder Werke von Rechtenutzer:innen (Uploadern) auf die Plattformen, die mit der Verbreitung geschützter Werke riesige Gewinne erzielen. An diesen Gewinnen sollen künftig auch die Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen angemessen und direkt beteiligt werden. „Durch diesen Paradigmenwechsel wird das Verhältnis zwischen Uploadern und Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen auf eine neue Basis gestellt“, betont Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht.
Von größter Bedeutung sind auch die in der EU-Richtlinie vorgesehenen grundlegenden Änderungen im Urhebervertragsrecht, insbesondere die Einführung des Direktvergütungsanspruchs der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen und die Ergänzungen der Auskunftsverpflichtungen der Werknutzer, die erst die Voraussetzungen für die Durchsetzung der Ansprüche der Kreativen auf angemessene Vergütung schaffen. „Unsere Filme werden an unzähligen Stellen gezeigt. Davon wissen wir in den wenigsten Fällen etwas. Um eine faire Folgevergütung zu erreichen, sind wir Autor:innen und Regisseur:innen auf eine klare Regelung des Anspruchs auf Auskunft angewiesen“ kommentiert die Autorin, Regisseurin und Grimme-Preisträgerin Aelrun Goette.
„Natürlich sind Stärkungen des Urhebervertragsrechts und damit die Verbesserung der Verhandlungsmacht der Urheber:innen manchen der Verwerter ein Dorn im Auge – das ist nichts Neues in der Geschichte der Urheberrechtsreformen. Deren Lamento sollte dem Gesetzgeber aber nicht den Blick auf die wesentlichen Fortschritte verstellen, die der Entwurf bringen wird“, ergänzt Pfennig.
In Bezug auf einen Aspekt im Regierungsentwurf ist sich die Branche allerdings recht einig: auch auf Seiten der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen stoßen die Regelungen zu den sog. „geringfügigen Nutzungen“ auf starken Widerstand.
Stellungnahme mit konkreten Anmerkungen und Vorschlägen – auch zu weiteren Punkten – zum Regierungsentwurf der Initiative Urheberrecht:
https://urheber.info/diskurs/stellungnahme-zum-regierungsentwurf
Die Initiative Urheberrecht vertritt über ihre mehr als 35 Mitgliedsorganisationen die Interessen von rund 140.000 Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen in den Bereichen Komposition, Journalismus, Film und Fernsehen, Fotografie, Dokumentarfilm, , Orchester Belletristik und Sachbuch, Design, Illustration, Bildende Kunst, Schauspiel, Tanz, Spieleentwicklung und vielen mehr.
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