Am 7. Juni gibt es bei der VG Wort einen außerplanmäßigen Kassensturz. Dann tritt jener Teil der Neuregelung im Urheberrecht in Kraft, der die Verlegerbeteiligung an den Verwertungserlösen betrifft. Nach dem Bundestag hat am Freitag (28.5.) auch der Bundesrat dem Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts zugestimmt.
Mit der Digitalisierung hat die Verlegerbeteiligung allerdings nichts zu tun. Bei der geht es um die Regelung der gemeinsamen Verwertungsgesellschaft von Autoren und Verlagen, die vor Jahren von einem Gerichtsurteil gekippt worden war. Anspruchsberechtigt waren demzufolge allein die Urheber. Der 7. Juni markiert jetzt die Wende zu gesetzlichen Neuregelung:
- Die bis dahin eingegangenen Jahres-Einnahmen werden wie in den vergangenen Jahren an die Autoren ausgeschüttet, sofern diese ihre Verlage nicht ausdrücklich beteiligt haben.
- Für Einnahmen, die Verwertungsgesellschaften ab 7. Juni erhalten, gilt dann die vergangene Woche verabschiedete Novelle des Urheberrechtsgesetzes, das die Verlegerbeteiligung wieder verbindlich vorsieht.
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