Warum muss man eigentlich so lange warten, ehe der Bestseller von heute als E-Book im Verleih erhältlich ist? Die „Süddeutsche Zeitung“ spürt dieser Frage gerade nach.
Autor Thomas Balbierer erkennt schnell, dass es hier um einen etwas umfangreicheren Streit zwischen Verlagen und Bibliotheken geht. Die „Süddeutsche Zeitung“ beschreibt noch einmal das geltende Recht, nach dem Bibliotheken eben keinen Anspruch darauf haben, jedes E-Book auch anbieten zu können. Wann welcher Titel verfügbar ist, ist Sache von Vereinbarungen mit den Verlagen.
Die Verlage, so schreibt Balbierer, hätten ein Interesse daran, die Verkaufszahlen ihrer Bestseller nicht durch den Verleih als E-Book zu konterkarieren.
„Ich sehe das Risiko, dass Bibliotheken dadurch ausgetrocknet werden“, zitiert die Zeitung Andreas Degkwitz, Vorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes (DBV). Degkwitz sieht die Gefahr, dass Bibliotheken langfristig an Attraktivität einbüßten, wenn sie nicht „aktuelle und zeitgemäße“ Angebote machten. Ein Buch sei sein Buch, so die Haltung des DBV.
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Dass die Verlage eine „Zwangslizenz“ klar ablehnen, steht dann auch so in der „SZ“. „Würde der Staat die Unternehmen zur Lizenzierung von E-Books verpflichten, wäre das „eine Art Enteignung geistigen Eigentums“, sagt sie [Nadja Kneissler, Delius Klasing, Anm.d.Red.]. Es beschwere sich ja auch niemand darüber, dass der neue „James Bond“ zunächst im Kino laufe und erst Monate später als DVD in den Verleih komme.
Ein Verleih von E-Books sei sicher für Kunden bequem, doch seien digitale Bücher nicht mit gedruckten zu vergleichen. „Sie nutzten sich nicht ab, müssten nie ersetzt werden und könnten bequem von der Couch aus ausgeliehen werden“, heißt es im Text.
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