Der Verband deutscher Übersetzer VdÜ fragt bei seinen Mitgliedern in regelmäßigen Abständen anonymisiert Vertragsbedingungen ab. Die „Honorarumfrage Buch“ gibt einen Überblick darüber, was sich bei Normseitenhonoraren sowie Absatz- und Lizenzbeteiligungen getan hat.
Zentrale Befunde der Erhebung sind:
- Die Normseitenhonorare sind in den letzten beiden Jahren im Schnitt um gerade einmal 1 Cent auf 18,73 Euro gestiegen. Das sei vor allem angesichts der hohen Inflationsrate bitter, kommentiert der VdÜ.
- Seit 2001 habe das durchschnittliche Seitenhonorar fast 16% seiner Kaufkraft eingebüßt, analysiert der Verband.
- Von gemeldeten 1126 Verträgen würden 455 (41%) die Mindestvorgaben des BGH für die Absatzbeteiligung (Hardcover-Erstausgabe) unterschreiten, in der Taschenbuch-Zweitverwertung sind es dem VdÜ nach 40%.
- Der durchschnittliche Jahresgewinn von Übersetzern liege laut Künstlersozialkasse bei 19.311 Euro.
- Das von Übersetzerinnen gemeldete Honorar (855 Verträge) betrug im Mittel 18,45 Euro, das ihrer
männlichen Kollegen 19,99 Euro (141 Verträge). Das Durchschnittshonorar für von Frauen geschlossene Verträge unterschreitet damit zum vierten Mal in Folge das der Männer. Ein Faktor könne der mit 95% sehr hohe Frauenanteil im Bereich Kinder- und Jugendbuch sein, in dem im Mittel pro Normseite rund 2 Euro weniger bezahlt werden.
„Leider hat es der Gesetzgeber versäumt, die schwache Verhandlungsposition der Übersetzerinnen und Übersetzer gegenüber den Verlagen zu stärken“, so der Verband. Ein Verbandsklagerecht, branchenweite Vergütungsregeln und eine staatliche Übersetzungsförderung, die auch den Übersetzenden zugutekommen, könnten die prekäre Lage verbessern und stünden daher weiterhin auf der Agenda des VdÜ.
Zur vollständigen Honorarumfrage Buch 2019/20
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