Schrille Töne, aber keine Lösung: Wieso der Streit um die E-Leihe jetzt wieder öffentlich geführt wird und wie die Politik zur Onleihe steht.
Die „Ampel“-Parteien haben strittige und komplexe Themen eingefriedet und die Koalitionsverhandlungen begonnen. Jetzt geht es an die Details und die Buchbranche versucht, ein weiteres kompliziertes Thema mit dem richtigen Dreh auf die Agenda zu setzen, um ihre E-Book-Erlöse zu retten.
Bei der am vergangenen Wochenende gestarteten Kampagne „Fair Lesen“ geht es um die Bedingungen, zu denen öffentliche Bibliotheken populäre E-Books, überwiegend Romane, verleihen dürfen. Die Ausgangslage:
- Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) fordert, dass Bibliotheken E-Books wie gedruckte Bücher nach Erscheinen einkaufen und verleihen können und Autoren über die Bibliothekstantieme einen finanziellen Ausgleich erhalten. Der Bundesrat, also die Kammer der Bundesländer, die die Bibliotheken finanzieren, hatte Ende März eine Lizenzierungspflicht für Verlage vorgeschlagen, war mit dem kurzfristigen Vorstoß aber gescheitert (s. Kasten „Was der Bundesrat gefordert hat“).
- Verlage und Autoren verteidigen das bestehende System der Bibliothekslizenzen, mit dem die Bedingungen für die E-Leihe bisher individuell ausgehandelt werden. Die Verlage legen u.a. so auch fest, ab wann E-Books verliehen werden dürfen. Mit einem Zeitverzug („Windowing“), besonders bei Bestsellern, wollen sie verhindern, dass ihr Primärmarkt beeinträchtigt wird, also der Verkauf von E-Book-Downloads.
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