Der oft beschworene Konsens, die Preisbindung zu schützen, wird brüchig, wenn es darum geht, auch die Konditionen stärker zu binden. Im Zentrum der Diskussion steht der Vertriebs-Paragraf 6 des Buchpreisbindungsgesetzes, der vorsieht, dass der Großhandel keine schlechteren Konditionen erhalten darf als die großen Händler. Der Streit spitzt sich 2021 zu:
- Der Großhändler Libri klagt gegen den Reise-Marktführer MairDumont, weil dieser großen Händlern neben den üblichen Einkaufsrabatten weitere Konditionenbausteine gewährt, sodass diese letztlich besser gestellt sind. Libri bekommt in 1. Instanz Recht, danach einigt man sich außergerichtlich, um ein Grundsatzurteil in höherer Instanz zu vermeiden.
- Denn ein vom Börsenverein organisierter „runder Tisch“ mit Vertretern aller Sparten setzt auf kontrollierten Good Will: Verlage sollen ihr Konditionengefüge, große Händler ihre Verhandlungsmaßstäbe anpassen und die Großhändler (Barsortimente) die so erzielten Konditionenverbesserungen zu einem Teil an ihre Buchhandelskunden weitergeben. Ob sich wirklich etwas bewegt, soll durch anonyme Umfragen geprüft werden.
- Der Buchhandelsmarktführer und größte Börsenverein-Beitragszahler Thalia poltert mitten in der vorsichtigen Annäherung gegen den Verband: Eine Diskussion über Rabatte zu führen, sei „unsinnig“. Mit einem eigenen Rechtsgutachten versucht Thalia zudem, seine Spitzenrabatte zu verteidigen.
- Nächste Streitstaffel zum Thema Konditionen: 2022.
buchreport blickt auf das Jahr 2021 zurück. Alle Themen des Jahres finden Sie sukzessive hier im Überblick.
Kommentar hinterlassen zu "Konditionenstreit: Der Griff in die Schere"