Kulturstaatsministerin Claudia Roth lädt im Oktober an einen runden Tisch. Es geht ums E-Lending, das seit Jahren auch für eine e-lendige Auseinandersetzung steht zwischen Autoren und Verlagen, die mit E-Books Geld verdienen, und öffentlichen Bibliotheken, die ihren Nutzern ein aktuelles und reichhaltiges Angebot im digitalen Buchformat offerieren wollen.
Weil das auch „Onleihe“ genannte Angebot ähnlich komfortabel ist wie der Kauf-Download, aber günstiger mit einer als „Flatrate“ zu nutzenden Bibliotheksgebühr, vergeben viele Verlage bei Bestsellern nur zeitversetzt Bibliothekslizenzen, um ihre E-Book-Verkäufe nicht zu gefährden. Die Bibliotheken wollen dagegen mit Verweis auf ihren öffentlichen Auftrag wie bei gedruckten Büchern sofortigen Zugriff auch auf Novitäten.
In solchen Fällen hilft in der Regel Geld als Ausgleichszahlung. Das vorhandene System der Bibliothekstantieme gilt allerdings als massiv unterfinanziert. Das Stückhonorar, das Autoren für einen normalverkauften E-Book-Download bekommen, entspreche ungefähr dem 40-Fachen dessen, was sie für eine Ausleihe bekommen, rechnen die Verlage vor. Da nicken auch die Bibliothekare und stimmen zu, dass bessere Vergütungsstrukturen geschaffen werden müssen. Hier ist neben dem Bund die Kultusministerkonferenz gefragt.
Aber erst einmal gibt es jetzt eine neue Studie zu den Fragen: Welche Auswirkung haben die jährlich über 30 Mio E-Book-Ausleihen auf den Kaufmarkt? Und welche Auswirkung hätte die von Bibliotheken geforderte Verpflichtung, auch Bestseller vom Start weg für die Leihe zur Verfügung zu stellen?
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