Der juristische Fachverlag C.H. Beck und sein Autor Hans-Georg Maaßen gehen künftig getrennte Wege. Die Zusammenarbeit zwischen C.H. Beck und dem Politiker hatte im Vorfeld für Diskussionen gesorgt. So hatte in der vergangenen Woche u.a. die „Süddeutsche Zeitung“ über die umstrittene Zusammenarbeit berichtet.
Der frühere Verfassungsschutzpräsident Maaßen ist der Autor eines Grundgesetzkommentars im „Epping/Hillgruber“ zu den Grundgesetzartikeln 16 und 16a. Diese beschäftigen sich mit dem Asylrecht. Maaßen ist jedoch in den letzten Jahren immer wieder wegen rechtsextremer und verschwörungsideologischer Aussagen aufgefallen. Mehrere C.H. Beck.-Autoren hatten aufgrund dessen in den vergangenen Monaten bekanntgegeben, dass sie ihre Kommentare nicht mehr C.H. Beck zur Verfügung stellen würden, solange diese an Maaßen festhielten.
Der Verlag hielt jedoch zunächst zu Maaßen. In dieser Woche folgte dann aber die Bekanntgabe der Beendigung der Zusammenarbeit. Die Kommentierung selbst sei fachlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, schreibt C.H. Beck in einer Pressemitteilung. „Hinsichtlich der Person und der öffentlichen Äußerungen von Dr. Maaßen entstand jedoch eine heftige Diskussion mit fortschreitender Polarisierung, bei der sich die unversöhnlichen Positionen verselbstständigt haben. Diese schadet dem Grundgesetzkommentar, an dem Herr Dr. Maaßen mitwirkte, dessen Herausgebern und dem Verlag“, heißt es weiter. Man habe sich daher dazu entschlossen, den Verlagsvertrag mit Maaßen zu beenden. Dem sei der Autor jedoch durch eine eigene Kündigung zuvor gekommen.
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