Nachdem man sich im Koalitionsvertrag zunächst nur schwammig für „faire Rahmenbedingungen beim E-Lending in Bibliotheken“ ausgesprochen hatte, ist mittlerweile ein größerer Aktionismus in den Berliner Bundesbehörden ausgebrochen. Neben einer Studie, die beauftragt werden soll, sind aktuell auch die Betroffenen aufgefordert, Input zur E-Leihe liefern.
Der E-Book-Verleih stellt die Beziehungen zwischen Verlagen und Bibliotheken auf eine harte Probe: Verlage sehen durch den kostenlosen Verleih von E-Books in öffentlichen Bibliotheken ihr primäres Download-Geschäft bedroht. Bibliotheken dagegen wollen digitalen Lesestoff unter den gleichen Bedingungen verleihen können wie gedruckte Bücher. Seit über zehn Jahren schwelt der Streit über die Vergabe von E-Book-Lizenzen in Deutschland, und genauso lange wird darüber gestritten, ob es neue rechtliche Rahmenbedingungen braucht. Diese Frage will die Bundesregierung jetzt klären.
Mehrere Regierungsstellen sind beim E-Lending aktiv
Nachdem man sich im Koalitionsvertrag zunächst nur schwammig für „faire Rahmenbedingungen beim E-Lending in Bibliotheken“ ausgesprochen hatte, ist mittlerweile ein größerer Aktionismus in den Berliner Bundesbehörden ausgebrochen. Dort wird parallel und teils mit Überschneidungen gearbeitet:
- Wirtschaftliche Studie: Seit Oktober 2022 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Verbände und Interessenvertretungen mehrfach an einen „Runden Tisch“ geladen, um das Streitthema E-Lending zu befrieden. Zuletzt wurde eine ambitionierte Studie ausgeschrieben zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des E-Lending in öffentlichen Bibliotheken auf den Publikumsmarkt. Aktuell werden laut BKM die Angebote geprüft, im Laufe des Monats Juli soll die Vergabe erfolgen.
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