Den Tag der Bibliotheken am 24. Oktober nimmt der Deutsche Bibliotheksverband (DBV) einmal mehr zum Anlass, das Thema Sonntagsöffnungen auf die Tagesordnung zu setzen. Bisher ist der Verband mit seinen Forderungen nämlich nicht durchgedrungen.
Aktuell ist es Öffentlichen Bibliotheken nicht erlaubt, sonntags mit Personal zu öffnen. Der DBV fordert daher eine bundeseinheitliche Regelung für die Möglichkeit der Sonntagsöffnung durch eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Dafür müsse die Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Bundesarbeitszeitgesetz auf alle Bibliotheken ausgeweitet werden, heißt es bei,m DBV. Für Bibliotheken solle damit lediglich die Möglichkeit, aber kein Zwang bestehen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Für eine erfolgreiche Umsetzung sei jedoch die jeweilige Situation vor Ort entscheidend und eine ausreichende Personal- und Finanzausstattung in den Bibliotheken zentral.
Über 700 Bibliotheksleitungen und -mitarbeiter haben bislang einen Offenen Brief an die Bundesregierung unterzeichnet. Darin fordern sie eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes, das Bibliotheken im Vernehmen mit ihrer Kommune und ihrem Personalrat ermöglicht, sonntags mit Personal zu öffnen. Die Forderung des Deutschen Bibliotheksverbandes unterstützen darüber hinaus zahlreiche Personen aus Politik, Kultur und Bildung. In Videostatements machen sie deutlich, warum sie sich für die Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken einsetzen.
Dazu Volker Heller, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv): „Der Bedarf an niedrigschwelligen öffentlichen Orten, die der Bevölkerung Zugang zu Bildung, Kultur und Begegnung auch und gerade an Sonntagen ermöglichen, ist riesig. Vor allem für die Menschen mit geringeren finanziellen und räumlichen Ressourcen. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, das Thema Sonntagsöffnung jetzt anzugehen und damit den Zugang zu den Dienstleistungen von Öffentlichen Bibliotheken an sieben Tagen in der Woche rechtlich zu ermöglichen.“
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