Der Branchenriese Thalia profiliert sich als Online-Händler – und beschäftigt wieder die Rechtsabteilung des Börsenvereins: Nachdem vor einigen Wochen die Gutscheinpraxis des Filialisten die Verbandsjuristen beschäftigt hat, häuften sich am Frankfurter Hirschgraben in den vergangenen Tagen die „Nachfragen“ wegen einer Gewinnaktion in der Schulbuch-Abteilung des Internetshops thalia.de.
„Jeder 100. Schulbuch-Einkauf gratis“, trommelt Thalia online und wirbt damit gezielt um Privatkunden, die im Internet Schulbücher suchen:
- Den Hinweis findet nur, wer die „Themenwelt Schulbuch“ aufruft.
- Nur Bestellungen bis zum Warenwert von 100 Euro nehmen teil.
- Schulbuchkäufe in den Filialen werden nicht berücksichtigt. Selbst Online-Besteller, die ihre Bücher in einer Thalia-Filiale abholen wollen, nehmen nicht an der Gewinnaktion teil.
Wegen der zahlreichen Nachfragen anderer Buchhändler habe die Rechtsabteilung „die Aktion unter wettbewerbsrechtlichen und preisbindungsrechtlichen Gesichtspunkten intensiv geprüft“, erklärt Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang. Einen Rechtsverstoß fanden die Juristen dabei nicht, denn, so erklärt Sprang u.a., Thalia tue nichts anderes, als jede 100. Bestellung zu verschenken. Das Verschenken preisgebundener Bücher an sich aber sei kein Verstoß gegen das Preisbindungsgesetz. Eine andere Frage sei, ob es „sinnvoll ist, Verkäufe preisgebundener Bücher mit Gewinnspielen zu koppeln“. Über diese Frage will nun der Vorstand des Sortimenter-Ausschusses eine Diskussion in der Branche anregen.
aus buchreport.express 25/2010
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