Die unterschiedlichen nationalen Regelschutzfristen im Urheberrecht sorgen in Frankreich und Kanada für Ärger. Nachdem eine kanadische Universität alle Werke von Albert Camus („Die Pest“) digitalisiert und 51 Jahre nach dem Tod des Autors kostenlos ins Netz gestellt hat (hier), ist Gallimard not amused.
Wie die „FAZ“ heute berichtet (S. 25 in der gedruckten Ausgabe), beruft sich die Universität von Quebec auf das kanadische Urberrecht, nach dem Werke 50 Jahre nach dem Tod eines Schriftstellers in den Besitz der Öffentlichkeit übergehen. In Frankreich beträgt diese Frist dagegen 70 Jahre. Gallimard wolle noch 20 Jahre lang mit einem seiner auflagenstärksten Autoren Geld verdienen, so die „FAZ“. Bislang sei es dem Verlag nur gelungen, die Verbreitung des erstmals in den 1990er-Jahren erschienenen autobiographischen Werks „Der erste Mensch“ zu stoppen.
Ja, geht in Deutschland problemlos. Armes Frankreich!