Der Zeitrahmen für die Kartellklage gegen
Apple und die US-Großverlage
Macmillan und
Penguin steht: Richterin
Denise Cote hat den Verhandlungstermin auf den 3. Juni 2013 gelegt, melden die Nachrichtenagenturen
Reuters und
Bloomberg.
Wie berichtet, hat die US-Justiz im April 2012 Klage gegen Apple und fünf US-Verlage erhoben: Das Justizministerium wirft den Verlagen
Hachette Livre,
Harper Collins,
Simon & Schuster,
Penguin und
Macmillan sowie Apple vor, die Preise für E-Books nach Absprache erhöht und damit gegen das Kartellrecht verstoßen zu haben.
Hintergrund: Die betroffenen Verlage haben 2010 zum Agency-Modell gewechselt: Bei dem zuerst von Macmillan und Apple forcierten Modell legt der Verlag den Preis fest, den die Verkaufsplattformen als Agenturen (die ja keine E-Books einkaufen und ans Lager nehmen) beim Endkunden abrechnen.
Drei Verlage wollen sich außergerichtlich mit den US-Staaten einigen
Während Apple, Macmillan und Penguin vor Gericht für fixe E-Book-Preise kämpfen wollen, haben sich Verlage Simon & Schuster, Hachette Livre und Harper Collins außergerichtlich mit der US-Justiz geeinigt und einen Vergleich geschlossen.
Die Unterzeichner des Vergleichs verpflichten sich, den Händlern – für einen Zeitraum von zwei Jahren – die Freiheit über die Gestaltung der E-Book-Preise zurückzugeben (hier mehr). Gegen den Vergleich haben zahlreiche Branchenvertreter protestiert, darunter der US-Autorenverband (hier) und der Filialist Barnes & Noble (hier).
Die drei Verlage sind offenbar auch kurz davor, sich mit den US-Staaten zu einigen, die eine separate Klage gegen Apple und die Verlage eingereicht haben. Der Vorwurf der Bundesstaaten ähnelt denen der Kartellwächter, wird aber separat behandelt (
hier mehr). Voraussichtlich am 10. August werde der Vergleich zwischen den drei Verlagen und allen US-Staaten unterzeichnet, erklärte der Staatsanwalt von Connecticut demnach vor Gericht.
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