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Es gibt keinen Mangel an Wettbewerb

Das US-Justizministerium hat die Einwände von Verlagen und Apple gegen das mit drei Verlagen geschlossene Agency-Settlement mit deutlichen Worten abgelehnt. Die Behörde äußert sich auch zur vermeintlichen Marktmacht von Amazon.

Tenor des 64-seitigen DOJ-Dokuments (unten im Original): Die Kritik von Apple und den Verlagen sei „eigennützig“ – die Parteien hätten ein Interesse daran, dass E-Book-Preise höher ausfallen – und unbegründet.

Hintergrund: Das US-Justizministerium erhob im April 2012 Klage gegen Apple und fünf US-Verlage. Vorwurf: Die Verlage und Apple hätten die Preise für E-Books nach Absprache erhöht und damit gegen das Kartellrecht verstoßen. Während Apple, Macmillan und Penguin vor Gericht für fixe E-Book-Preise kämpfen, wollen sich Verlage Simon & Schuster, Hachette Livre und Harper Collins außergerichtlich mit der US-Justiz einigen und einen Vergleich schließen. Gegner dieses Settlements haben beim Department of Justice fast 800 Einlassungen abgegeben (buchreport.de berichtete) – nur 70 Statements befürworteten den Vergleich. In den kommenden Monaten soll der Richter Denise Cote über das Settlement entscheiden. Sollte der Vergleich in Kraft treten, müssten die Verlage den Händlern für einen Zeitraum von zwei Jahren die Freiheit über die Gestaltung der E-Book-Preise zurückgeben.

Interessant sind besonders die Ausführungen des Justizministeriums zum (befürchteten) Monopol von Amazon auf dem E-Book-Markt. Grundsätzlich sei die vermeintliche Marktmacht des Onliners kein Gegenstand dieser Kartellklage. Und: Selbst wenn es Hinweise auf ein Monopol gebe, wäre dies keine Rechtfertigung für „Selbsthilfe in Form einer Kollusion“.

Gleichwohl bemerkt die Behörde, dass es auf dem E-Book-Markt kein Mangel an Wettbewerb gebe – u.a. mit dem Verweis auf die geplante Allianz von Microsoft und Barnes & Noble sowie das Vorhaben von Google, mit dem eigenen Nexus 7-Tablet und dem „Google Play“-Store dem Kindle-Programm Konkurrenz zu machen. Auch zur Kritik des US-Autorenverbands (der Amazon vorwirft, dem Verlagsgewerbe zu schaden) nimmt das DOJ Stellung: Viele Self-Publishing-Autoren hätten sich, anders als der Verband der Schriftsteller, hinter Amazon gestellt und erklärt, Kindle Direct Publishing ermögliche ihnen, Bücher trotz der „verlegerischen Vormachtstellung“ zu veröffentlichen.

Das DOJ weist darauf hin, dass das Agency-Modell nicht grundsätzlich verboten werden soll. Apple und B&N würden künftig nicht gezwungen, selbst die „Rabatt-Hoheit“ anzuwenden. Sie dürften aber nicht konspirativ ihre Wettbewerber einschränken. Man sei dagegen, dass das Agency-Modell dahingehend angewandt wird, um Wettbewerb zu verringern und den Lesern höhere Preise für E-Books aufzudrängen.

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