Hans Barlach reüssiert vor Gericht: Suhrkamp muss nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt 2,2 Mio Euro an den Minderheitsgesellschafter zahlen.
Die Summe erhält Barlach (hält 39% an Suhrkamp) aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2010. Der Unternehmer berief sich auf eine Vereinbarung unter den beiden Suhrkamp-Gesellschaftern, wonach der Gewinnanteil aus dem Verkauf des Frankfurter Verlagsgebäudes und des Verlagsarchivs innerhalb weniger Tage auf sein Konto zu überweisen sei.
Suhrkamp kann in Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt gehen.
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