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Zweitverwertungsrecht light

In den Wissenschaftsverlagen ist der sperrige juristische Terminus „Zweitverwertungsrecht“ ein Reizwort. Seit vergangener Woche steht er nun im Kabinettsentwurf für den sogenannten „Dritten Korb“ des Urheberrechts. Die Regelung, die nach dem Willen der Regierung als § 38 Abs. 4 ins Urheberrechtsgesetz kommen und in der Praxis Open-Access-Plattformen fördern soll, geht aber nicht so weit, wie von den Verlegern befürchtet.

Elementare Sorge der Verlage ist, dass ein Zweitverwertungsrecht ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage zerstört. Denn: Was kostenlos auf den Open-Access-Plattformen der Unis steht, kann man nicht mehr verkaufen. Für die Einführung eines solchen Rechts machen sich vor allem Bildungspolitiker und Forschungsfunktionäre stark, die dadurch Geld sparen wollen.

Der jetzt beschlossene Entwurf ist ein Kompromiss. Er sieht ein Zweitverwertungsrecht vor, schränkt aber seinen Anwendungsbereich wesentlich ein:
  • Anders als in der Diskussion teilweise gefordert, gilt es nicht für die komplette universitäre Forschung und Lehre, sondern nur für „mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderte Forschungstätigkeit“.
  • Durch die Beschränkung auf Beiträge, die „in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen sind“, fallen Lehrbücher und Monografien aus dem Anwendungsbereich heraus.
  • Auch die 12-Monats-Frist nach der Erstveröffentlichung ist eine Konzession an die Verlage. In der Diskussion wurde eine Frist von 6 Monaten gefordert.
Streit ist programmiert: Die Allianz der Forschungseinrichtungen hat bereits erklärt, der Entwurf gehe „in die richtige Richtung“, aber nicht weit genug.

Kommentare

1 Kommentar zu "Zweitverwertungsrecht light"

  1. „Elementare Sorge der Verlage ist, dass ein Zweitverwertungsrecht ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage zerstört.“

    Schon komisch, wie Verlage mit fragwürdigem Geschäftsmodell jaulen, wenn eine Stärkung der Urheberrechte und der Wissenschaft plötzlich zu ihren Lasten geht. Die Bindung von Fachartikeln an überteuerte Angebote der Wissenschaftsverlage ist überkommen und behindert im Zeitalter des Internet die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und somit die Wissenschaft an sich.

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