Im Gefecht um den Suhrkamp Verlag hat Hans Barlach erneut einen Teilsieg errungen: Das Frankfurter Landgericht hat dem Minderheitsgesellschaft die uneingeschränkte Einsicht in Verlagsinterna zugesichert. Im Anschluss an den Gerichtstermin brachte Barlach einen neuen Mehrheitsgesellschafter ins Spiel.
Wie die „Frankfurter Allgemeine“ hätten sich die Anwälte der Suhrkamp-Gesellschafter vor Gericht ein „Gefecht“ mit „temperamentvollen Szenen“ geliefert. Am Ende der Sitzung habe die Richterin der Klage von Barlachs Medienholdung in allen Punkten stattgegeben. Sie erklärte unter anderem den Gesellschafterbeschluss für nichtig, der die Rechte auf Einsicht der Medienholding in Verlagsinterna beschränken sollte. Dem Verlag zufolge war das Einsichtsrecht nur zwischenzeitlich eingeschränkt gewesen. Das Urteil spiegele daher nur die bestehende Lage wider.
Das Frankfurter Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Oberlandesgericht angefochten werden. Im Gespräch mit der „FAZ“ bezeichnete Barlach die Differenzen mit Mehrheitsgesellschafterin Ulla Unseld-Berkéwicz nach dem Abruch der Mediationsgespräche für „unüberbrückbar“ und schlug vor, dass er und die Familienstiftung jeweils 26% an einen Dritten abträten, der dann die Mehrheit im Verlag hätte.
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