Der SPIEGEL porträtiert in der aktuellen Ausgabe (36, S. 79 f.) den C.H. Beck-Verleger Hans Dieter Beck, der trotz fortgeschrittenen Alters die Frage der dynastischen Nachfolge ausblende und dem Verlag (Umsatz 2012: 140 Mio Euro) so zu schaden drohe.
Gemeinsam mit seinem neun Jahre jüngeren Bruder Wolfgang sei Hans Dieter Beck (81) bald so lange im Amt wie einst Ruhrbaron Berthold Beitz (Krupp) – „der Methusalem-Komplex“ lautet die Überschrift des Artikels. Der SPIEGEL attestiert dem 81-Jährigen zwar, dass sein Verstand messerscharf sei: Er wisse, wie Smartphone-Apps funktionierten, was im Kostenrechtsmodernisierungsgesetz stehe – und notfalls lege er sich auch mit Google an. Becks Problem sei jedoch, dass er nicht loslassen könne. „Keine relevante Sitzung findet ohne ihn statt, nichts wird delegiert – sei es eine Sparrunde in der Druckerei oder der Beschluss, eine neue Schrifttype für die nicht mehr ganz ,Neue Juristische Wochenschrift‘ zu nutzen.“
Zwar würden Wolfgang Becks Sohn Jonathan und Hans Dieters Tochter Anja als zukünftige Verlagschefs gelten. Jonathan (Lektoratsleiter im Tochterverlag Vahlen) habe aber den Nachteil, kein Jurist zu sein, während seine Cousine Anja Beck mit Mitte zwanzig zu jung für den Top-Job sei. Becks Bruder Wolfgang, Chef der schöngeistigen Verlagssparte, scheide als künftiger Alleinherrscher aus.
Wegen der ungeklärten Nachfolgefrage laufe der Verleger Hans Dieter Beck Gefahr, seinem Lebenswerk zu schaden. Der Verlag sei zwar Marktführer bei der juristischen Literatur, das Sortiment sei jedoch beliebig, die Produktion unnötig teuer, und im lukrativen Schulungsgeschäft stolpere der dort knauserige Verlag der Konkurrenz hinterher.
Ja, bitte unbedingt die Nachfolgefrage zeitig und EINDEUTIG klären. Die Buchbranche kennt mit dem widerwärtigen Suhrkampschen Erbschleicherkrieg bereits einen Fall, bei dem jemand, der sich selbst für gleichermassen unentbehrlich wie unsterblich hielt, mangels einer klaren Nachfolgeregelung seinem Verlag auch nach seinem Tod viele unerfreuliche Schlagzeilen beschert hat.
Unentbehrlich mag S. Unseld gewesen sein, in Sachen Unsterblichkeit lag er mit seinem Urteil nicht ganz so zielsicher. Wie gesagt, ein derartiger Fall reicht vollauf.