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Der Grundauftrag wird in Frage gestellt

Anlässlich des aktuellen „Berichts zu Lage der Bibliotheken“ ruft der Deutsche Bibliotheksverband (DBV) erneut nach einer gesetzlichen Regelung für den E-Book-Verleih. Der Bundestag solle rasch eine Änderung des Urheberrechts anstreben, fordern die Bibliotheksvertreter – und stoßen damit bei den Politikern auf offene Ohren.
Nach Zahlen des Verbands verleihen inzwischen fast 1000 Öffentliche Bibliotheken in Deutschland E-Books – allerdings unter schwierigen Rahmenbedingungen: Anders als gedruckte Bücher dürfen digitale nicht ohne Genehmigung des Rechteinhabers verliehen dürfen, die Bibliotheken (bzw. ihre Dienstleister) müssen also für jeden Titel eine Lizenzvereinbarung abschließen. Zudem können Verlage den Bibliotheken den E-Book-Verleih verweigern – ein Recht, von dem viele Gebrauch machen, fürchten sie doch eine Kannibalisierung neuer digitaler Geschäftsmodelle durch die (bis auf die Bibliotheksgebühr) kostenlose Ausleihe.

E-Book-Verleih habe auch eine europäische Dimension

Die Bibliotheken haben deshalb wiederholt einen gesicherten, freien Zugang zu allen verfügbaren E-Books, auch ohne Zustimmung der Verlage, gefordert. Sicherstellen soll dies nach dem Willen des DBV eine Änderung im Urheberrecht. Bis zu einer eindeutigen Regelung sieht der Verband den Grundauftrag der Öffentlichen Bibliotheken – einen für jedermann zugänglichen Zugang zu Information und Wissen in allen Erscheinungs- und Ausgabeformen zur Verfügung zu stellen – in Frage gestellt. Der Bundestag solle deshalb jetzt rasch über eine Regelung debattieren, heißt es in der jetzt wiederholten Forderung.
Das Thema habe nicht zuletzt eine europäische Dimension, weshalb die im europäischen Bibliotheksverband EBLIDA zusammengeschlossenen Vertreter eine europaweite Kampagne zum „Recht auf elektronisches Lesen“ ankündigen.

CDU und SPD wollen Rahmenbedingunen prüfen

Auch die politischen Parteien wollen sich dem Thema annehmen und eine Änderung im Urheberrecht diskutieren, zeigt eine buchreport-Umfrage vor der Bundestagswahl 2013

  • Die CDU will sich demnach dafür einsetzen, dass die Bibliotheken E-Books auch ohne Zustimmung der Verlage verleihen können – vorausgesetzt, „dass die Verlage eine angemessene Vergütung erhalten und zuvor entsprechende Lizenzvereinbarungen mit den Bibliotheken getroffen wurden“.
  • Die SPD kündigt (etwas schwammiger) an, die „bestehenden Schrankenregelungen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich auf den Prüfstand zu stellen und – so weit technologische Entwicklungen dies erfordern – Anpassungen vorzunehmen“. 

Mehr zum Thema lesen Sie im buchreport-Dossier zum E-Book-Verleih.

Kommentare

1 Kommentar zu "Der Grundauftrag wird in Frage gestellt"

  1. Ach richtig, es gibt ja noch legale Bibliotheken. Sind zwar ein bisschen mickrig verglichen mit mancher illegalen, aber irgendwie möchte man sie doch erhalten wissen. Nicht, dass unsere Bibliothekare es noch gewissen russischen Kollegen gleichtun und ins illegale Lager wechseln. Dem russischen Buchhandel hat das gar nicht gut getan (zweistellige Schrumpfraten).
    Leider gibt’s da wohl keine schöne Lösung. DRM funktioniert nicht, und so sind legale Bibliotheken u. a. auch eine wesentliche Quelle für die illegalen. Es erscheint da schon fast egal, ob legale oder illegale die Bücher weitflächig verbreiten. Was tun gegen die Macht des Faktischen? Denkbar, auf die Produktion von Ebooks zu verzichten. (Huch! Hab ich das wirklich hingeschrieben?)

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