In Frankfurt wurde nur hinter vorgehaltener Hand darüber geredet, doch jetzt kocht in New York ein Thema hoch, das amerikanischen Literaturagenten schon seit einiger Zeit die Sorgenfalten ins Gesicht treibt: Sind die großen US-Publikumsverlagsgruppen angesichts der anhaltenden Verwerfungen im Buchmarkt tatsächlich bereit, eine der als unumstößlich geltenden Kernklauseln im Rechtehandel auszuhebeln – dass nämlich jeder Buchdeal automatisch eine Printausgabe einschließt?
Dass Verlage sich weigern, neben dem E-Book-Format auch eine Garantie für die Printauskoppelung abzugeben, ist (noch) nicht der Regelfall, kommt aber immer häufiger vor, schreibt das Branchenblatt „Publishers Weekly“ und beruft sich dabei auf Literaturagenten, die nicht namentlich genannt werden wollen. Umgekehrt verweigern die großen Verlagsgruppen ein Statement mit dem Hinweis, dass Vertragsinhalte grundsätzlich nicht öffentlich diskutiert werden.
Wortgefecht um Random House-Politik
Die einzige Ausnahme im Schweigekartell ist Random House, dessen Sprecher Stuart Applebaum die Vorwürfe aus dem Agentenlager strikt zurückweist und sich damit womöglich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat, denn das Dementi hat prompt den streitbaren Robert Gottlieb auf den Plan gerufen. Der Chef der New Yorker Nobelagentur Trident Media wirft in einem verärgerten Leserkommentar ausdrücklich Random House und dessen Verlagstochter Ballantine vor, Standardverträge entsprechend geändert zu haben und bittet dringend um Klärung.
Sollte ein Verlag keine Printausgabe eines Buches planen, schreibt Gottlieb, „müssen der Autor und sein Agent sich genau überlegen, ob sie mit diesem betreffenden Verlag überhaupt einen Vertrag abschließen wollen“.
Mehr zum Wandel des Rechtegeschäfts ist im aktuellen buchreport.express 44/2013 zu lesen (hier zu bestellen).
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