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Neue Spielregeln für den digitalen Markt

Das Urheberrecht rückt wieder verstärkt auf die politische Agenda: In der Schweiz sollen die Richtlinien für das Urheberrecht verschärft werden. Unterdessen bittet die EU-Kommission EU-Bürger und Interessenvertreter um ihre Meinung zum Thema – angesprochen sind auch Autoren, Verlage und Bibliotheksnutzer. 

Bis zum 5. Februar sammelt die EU Beiträge zum Urheberrecht. Zu diesem Zweck hat die Kommission ein 36-seitiges Dokument mit 80 Fragen an EU-Bürger vorbereitet. Die Behörde will auf diese Weise ermitteln, inwieweit das Urheberrecht dem digitalen Zeitalter noch gerecht wird.

Eine Frage, mit der sich auch die Schweizer Politiker beschäftigen. Dort hat die vom Justizministerium eingesetzte Arbeitsgruppe „Agur 12“ jetzt ihren Schlussbericht zum Urheberrecht vorgelegt. Das Ziel: Den Rechteinhabern sollen wirkungsvollere Maßnahmen zum Schutz gegen Piraterie zur Verfügung stehen. Die wichtigsten Eckpunkte des Papiers:

  • Provider sollen unerlaubt hochgeladene Werke auf Anzeige des Rechteinhabers entfernen müssen (Take-down). Zudem soll der Provider sicherstellen, dass kein erneuter Verstoß gegen das Urheberrecht stattfinden kann – beispielsweise durch die Kontrolle von Links und die aktive Suche nach rechtsverletzenden Inhalten.
  • Sofern die illegal kopierten Dateien bei Online-Portalen außerhalb der Schweiz gespeichert sind, sollen diese auf behördliche Anweisung von Access Providern gesperrt werden. Im Gegenzug werden die Schweizer Provider von der Haftung ausgenommen und entschädigt.
  • Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk zum Filesharing hochlädt, soll künftig einen Warnhinweis erhalten. Bei einem erneuten Verstoß drohen zivilrechtliche Folgen. Auch der Börsenverein wünscht sich ein Warnhinweismodell, fand bislang aber zu wenig Unterstützer in der Politik („Das Warnhinweis-Modell ist ein Angst-Modell“).
  • Das Herunterladen urheberrechtsverletzender Dateien soll hingegen weiterhin straffrei bleiben. Die Konsumenten sollen stattdessen besser über Urheberrecht informiert werden. Auch sollen legale Angebote attraktiver gestaltet werden.

Auf Grundlage des Berichts will das Justizministerium jetzt einen Gesetzesvorschlag erarbeiten. Welche der Maßnahmen dabei tatsächlich umgesetzt werden, ist fraglich. 

Deutliche Kritik an dem Papier äußert die „Neue Zürcher Zeitung, die eine „Zensur ohne gerichtliche Prüfung mit den Providern als Hilfspolizisten“ fürchtet und Zweifel an der Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen äußert. 

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