Die alte Bundesregierung hat in Sachen Urheberrecht nicht viel bewegt, dafür haben es die im Koalitionsvertrag der GroKo skizzierten Pläne in sich:
- Open Access: Mit dem „Dritten Korb“ verabschiedete die schwarz-gelbe Regierung ein Zweitveröffentlichungsrecht mit schmalem Anwendungsbereich. Aber die neue Regierung hat eine „umfassende Open-Access-Strategie“ angekündigt. Verleger-Ausschuss-Vorsitzender Matthias Ulmer will statt der bisher ablehnenden Haltung des Verbands einen konstruktiven Dialog führen, stößt aber bei einigen Verlegern auf heftigen Widerspruch.
- Bildungs- und Wissenschaftsschranke: 2013 geisterte die Forderung, alle bisher übers Urheberrechtsgesetz verteilten Schrankenregelungen zu bündeln, über Katheder und Bibliothekarstage. Jetzt steht sie als Vorhaben im Koalitionsvertrag und lässt den Börsenverein empfindliche Rechtseinbußen für Verlage fürchten.
- E-Book-Verleih: Hellhörig macht die Ankündigung, zu „prüfen, ob den Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizenzieren“. Das könnte alle Bemühungen, zukunftsfähige Vertriebsmodelle für E-Books zu entwickeln, zunichtemachen.
Auf manchen Gebieten will die neue Regierung aber auch Wünschen aus der Buchbranche entgegenkommen: So soll der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Hörbücher und E-Books ausgedehnt und die Preisbindung für E-Books „europarechtlich abgesichert“ werden.
Kommentar hinterlassen zu "Die Urheberrechtsagenda"