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Onliner zu höheren Buchpreisen verdonnert

Nach der Nationalversammlung hat auch der französische Senat einem Gesetz zugestimmt, das den Buchhandel vor dem Onlinehandel schützen soll. Der 5%-Preisnachlass darf demnach nicht mit einer kostenlosen Belieferung verbunden werden.
„Ziel des Gesetzes ist es, dass Bücher im Online-Handel mehr kosten als in den Buchhandlungen“, zitiert das „Handelsblatt“ einen der Autoren des Textes.
Jetzt muss der Gesetzestext ein weiteres Mal in die Nationalversammlung, weil, wie „Livres Hebdo“ schreibt, seit der ersten Abstimmung dort leichte Modifikationen vorgenommen wurden, darunter ein Passus, nach dem die Regelung erst drei Monate später umgesetzt werden soll als ursprünglich geplant.
Frankreichs Kulturministerin Aurélie Filippetti zeigte sich erneut erfreut über die Abstimmung. Sie hatte in der Parlamentsdebatte 2013 bereits die Geschäftspraktiken von Amazon attackiert. Der Onliner wolle französische Buchläden mit einer „Dumping-Strategie“ ausschalten, erklärte sie damals. „Sobald die aber eine dominante Position gewonnen und unser Buchhandels-Netz zerstört haben, werden sie die Versandkosten wieder erhöhen“. Filipetti hatte außerdem die Steuervermeidungstaktik von Amazon kritisiert.
Roman Voog, Chef von Amazon France, äußerte sich bereits im vergangenen Jahr kritisch zur Gesetzesinitiative. Seine Argumente: Die Verbraucher würden bestraft, ihre Kaufkraft würde sinken, die kulturelle Vielfalt litte, weil Amazon die größte Auswahl an neuen und gebrauchten Büchern anbiete. Voog erklärte damals außerdem, dass Amazon in Frankreich nicht Bücher mit Verlust verkaufe – was verboten wäre. Der Verlust in der Bilanz sei mit massiven Investitionen in die Logistik (Amazon unterhält vier Zentrallager in Frankreich) zu erklären. Das eigene Geschäft sei komplementär zum stationären Buchhandel. Während Amazon 70% der Buch-Umsätze mit Titeln erwirtschafte, die älter als ein Jahr seien, konzentrierten sich die Buchhändler auf Novitäten. 

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