buchreport

Rückgabe von E-Books erlaubt

Den 13. Juni haben sich die E-Book-Shops rot im Kalender markiert. Ab diesem Zeitpunkt ändert sich das Widerrufsrecht für Verbraucher. Auch E-Books können dann zurückgegeben werden, sofern der Käufer nicht auf dieses Recht verzichtet. buchreport hat bei den Barsortimenten, Dienstleistern und Online-Shops nachgefragt, wie sie mit der neuen Gesetzesvorgabe umgehen:
  • Umbreit setzt für seine White-Label-Shops auf die vom Börsenverein empfohlene Lösung: Der Kunde tritt vom Widerrufsrecht zurück und kann das E-Book dafür umgehend herunterladen.
  • Ebenso verfährt Softlevel für buchhandelsweb.de: Nur wer explizit auf das Widerrufsrecht verzichtet, kann ein E-Book herunterladen. 
  • Die MVB prüft für buchhandel.de derzeit „ein möglichst kundenfreundliches Vorgehen“. Zunächst sollen die Kunden darauf hingewiesen werden, dass sie beim Kauf eines E-Books auf ihr Widerrufsrecht verzichten.
  • Libri dagegen räumt den Kunden das Recht auf die Rückgabe ein, will aber das Kundenverhalten beobachten. Für die Buchhändler bestehe kein Handlungsbedarf: Libri stelle den Rückgabeprozess bereit und passe die AGBs in den Online-Shops an.
  • KNV verweist lediglich darauf, dass man sich der Rechtsprechung bewusst sei und rechtzeitig eine Lösung bereitstelle, die den Vorgaben entspreche.
Online-Shops vertrauen auf die Ehrlichkeit ihrer Kunden
buch.de/thalia.de, weltbild.de und ebook.de wollen ihren Kunden das Widerrufsrecht einräumen. Von häufigen Missbräuchen gehen die Betreiber zunächst nicht aus: Sie setzen auf die Ehrlichkeit der Kunden, zumal sie bereits jetzt in Einzelfällen ein E-Book aus Kulanz zurücknehmen und damit gute Erfahrungen gemacht hätten. 
Bei Amazon.de können E-Books zurzeit innerhalb von sieben Tagen zurückgegeben werden. Zum neuen Widerrufsrecht will der Online noch nicht Stellung beziehen.

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