Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (25.7.) analysiert den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) im Suhrkamp-Insolvenz-Verfahren und der geplanten Umwandlung in eine Aktiengesellschaft und fragt: „Soll der Suhrkamp Verlag am Ende doch am Streit der Eigentümer zerbrechen?“
Die „FAZ“ hat sich Zugang zu dem bislang nicht veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs verschafft. Demnach ist die Kritik des BGH am Insolvenzverfahren und der geplanten Umwandlung in eine Aktiengesellschaft nicht nur auf Formalitäten begründet und problematisiert die damit verbundene Entmachtung des Medienholding von Hans Barlach, weil sich der Wert der Beteiligung an Suhrkamp „erheblich“ mindere.
Im Kommentar auf Seite 1 fragt Sandra Kegel: „Ob Suhrkamps Berater ihren Versuch jetzt bereuen, mit Hilfe des Insolvenzrechts die Gesellschafterprobleme zu bereinigen? Die Zeit spiele jedenfalls gegen den Verlag. Der nächste Akt des „Trauerspiels“ wird nun wieder auf der Bühne des Berliner Landgerichts aufgeführt.
Fraglich ist, ob es richtig ist, wenn ein Verlag auf Kosten des gültigen Rechts sein Überleben betreibt. Das ganze Verfahren war doch eine linke Tour. Die Beanstandungen des BGHs können nur Tagträumer überraschen. StG