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Alle Bücher sind nicht gleich

Der Europäische Gerichtshof hat sich erneut mit der Buchbranche beschäftigt. Nach seinem Urteil zu den elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken fällten die EuGH-Richter jetzt eine Entscheidung mit Blick auf die Besteuerung von Büchern.
Wie „VAT Live“ berichtet, erklärte das Gericht, dass EU-Staaten verschiedene Steuersätze für gedruckte und digitale Bücher ansetzen können, ohne dass dies zwangsläufig dem Grundsatz der Steuerneutralität widersprechen würde. Mit Blick auf einen Fall in Finnland, der sich auf den Versand von gedruckten und auf CDs und Sticks gespeicherten Büchern bezieht, erklärte der EuGH, dass Länder unterschiedliche Steuersätze für vergleichbare Waren verwenden können, die über verschiedene Kanäle vertrieben werden.
Die Entscheidung widerspricht indirekt der Argumentation von Frankreich und Luxemburg. Die beiden Länder hatten zum 1. Januar 2012 den bei gedruckten Büchern angesetzten ermäßigten Mehrwertsteuersatz  auch für elektronische Bücher eingeführt, wodurch der Steuersatz in Luxemburg von bisher 15% auf nur noch 3% sank. In Frankreich fallen bei elektronischen Büchern seither statt 19,6% nur noch 7% an. Die Regierungen hatten u.a. damit argumentiert, das Prinzip der Neutralität bei den Steuern walten zu lassen.
Zum Jahreswechsel 2014/15 gilt bei der Besteuerung digitaler Güter das Bestimmungslandprinzip: Wenn Amazon von Luxemburg aus ein E-Book nach Deutschland verkauft, zählt dann nicht mehr, wo der Firmensitz ist, sondern wo der Kunde sitzt.
In Großbritannien geht der „Bookseller“ nach dem EuGH-Urteil davon aus, dass der E-Book-Steuersatz bei 20% (statt 0% für gedruckte Bücher) bleibt – weil die Regierung daran festhalte.

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