buchreport

Beleidigend niedriges Honorar

Die Amazon-kritischen Autoren haben nach eigenen Angaben inzwischen fast 2500 Unterstützer ihrer Aktion „Fairer Buchmarkt“ gefunden. Kurz vor der Frankfurter Buchmesse machen die Autoren Front gegen Amazons Flatrate-Angebot „Kindle Unlimited“, allerdings mit argumentativen Schwächen.
„Eine niedrige Pauschalgebühr für E-Books scheint auf den ersten Blick verführerisch, doch in der Konsequenz ist es der Ausverkauf der Literatur“, beschwert sich die Mit-Initiatorin der Initiative, die Bestsellerautorin Nina George. Auf diese Weise werde die Buchpreisbindung unterlaufen. Und die Autoren würden „beleidigend niedrig“ für ihre Leistung honoriert.  Herstellung und den Wert von Büchern über eine Pauschale zu definieren, zeige, dass für Amazon Bücher nur eine beliebige Ware seien und weder die Autoren noch die Inhalte zählten, heißt es weiter in einer Pressemitteilung. 
Doch die Autoren sind offenbar nicht nur mit Blick auf Amazons Abo-Modell skeptisch. Sie verweisen auf ein vergleichbares Flatrate-Programm in den Niederlanden, bei dem Debüt-Autoren 1 Cent pro entliehenem Exemplar und Bestsellerautoren 17 Cent erhielten. Zum Vergleich bekomme jeder Autor pro verkauftem Taschenbuch je nach Auflage 58 Cent, im Hardcover 1,20 Euro und bei verkauften E-Books bis zu 2 Euro.

Das Konkurrenz-Abo-Modell Readfy weigere sich, Zahlen zur Autorenhonorierung anzugeben.

Der Dumping-Vorwurf deckt sich nicht mit den Informationen von buchreport. Verlage erhalten für einen bei „Kindle Unlimited“ vermieteten Titel in der Regel den gleichen Betrag wie für einen verkauften, auch wenn einige Verlage individuelle Konditionen ausgehandelt haben. Also bekommen auch die Autoren die gleichen Anteile. Voraussetzung: Der Kunde muss mindestens 10% des Titels gelesen haben.

Bei Selfpublishern erfolgt die Vergütung unabhängig vom Verkaufspreis über einen Fonds, laut dem Selfpublishing-Experten Matthias Matting (selfpublisherbibel.de) liegt der Betrag etwa bei 1,50 Euro pro Ausleihe.

Mehr zum Thema Kindle Unlimited-Konditionen im kommenden buchreport.express, der am Messe-Mittwoch erscheint.

Kommentare

8 Kommentare zu "Beleidigend niedriges Honorar"

  1. Living_Commentator | 12. Oktober 2014 um 5:33 | Antworten

    Ob Flatrate oder Leihe oder was auch immer… am Markt wird nur das bestehen, was der Kunde, sprich Leser, auch möchte. Im Film- und Musikbereich gibt es Flatratemodelle schon sehr viel länger. Komischerweise regt sich kaum ein Filme- oder Musikmacher darüber auf. Aber Autoren sind natürlich bekanntlich etwas Besseres, halt nicht solch „Pöbel“ für Musiker oder Filmemacher.

    Und genau wie Apotheker, Bäcker und viele andere jahrelange Profiteure von staatlichen Zwangsmonopolen finden es solche Leute geradezu erschreckend sich plötzlich in der Marktwirtschaft wiederzufinden, wo allein der Kunde über die Vergütung entscheidet.

    Liebe protestierende Autoren (Self-Publisher gehören in aller Regel übrigens nicht dazu): Willkommen in der Realität. Gewöhnt euch an sie!

  2. Frage ist ob Verlage nicht Auslaufmodelle sind, die nur zwischen Autoren und Lesern hängen. Wenn das mit dem neuen Amazon Modell klappt, könnten Autoren bald independent sein und müssen nicht „entdeckt“ und „vermarktet“ werden. Das hat der Musik Industrie auch nicht geschadet, das es ein mySpace und YouTube gab. Im Gegenteil, es wurden haufenweise neue Talente entdeckt.

  3. Kleine Korrektur: In den USA erhalten die Verlage den vollen Verkaufspreis, bei Büchern von Selfpublishern gilt die Regel, dass 10 Prozent gelesen sein müssen.

    • Nach unseren Informationen gilt die Leseschwelle für Verlage wie für Selfpublisher (wenn man von individuell ausgehandelten Konditionen absieht).

      • Ihr liegt wohl richtig: Ich habe jetzt drei Quellen für Eure Version gefunden, nur eine für meine. Sorry. Man lernt…

  4. Pauschalgebühr um Bücher auszuleihen – ich nenn das ja normalerweise eine öffentliche Bibliothek. Und für die dortigen Ausleihen wird man nicht nur unabhängig vom Verkaufspreis, sondern m.W. sogar unabhängig von der Anzahl der erfolgten Ausleihen vergütet.

    • Das klingt nach einem Erfolgsmodel, Thomas Diehl. Ist es aber nicht.
      Die VG Wort macht nur Stichproben (nach Vorschlägen des Bibliotheksverbands) und erhebt lediglich in den geprüften Bibliotheken Abgaben. Das bedeutet, dass Autoren mit beispielsweise einer Gesamtauflage von 200.000 Büchern und acht Titeln, die gut und regelmäßig entliehen werden nur für zwei Titel überhaupt Abgaben erhalten. Diese belaufen sich (in einem mir bekannten Fall) sich auf etwa 200 EUR pro Jahr. Darin ist allerdings auch der nicht unerhebliche Anteil der von Bibliotheken auf Kopierer etc. erhobenen Abgabe enthalten.
      Eine faire Entlohnung sieht anders aus. Bei öffentlichen Bibliotheken schlucken die Autoren diese sehr befremdliche Methode seit Jahren und sehen es als einen gesellschaftlichen Beitrag. Beim Verleih über kommerzielle Anbieter kann man das aber nicht erwarten.

  5. Klar, dass Readfy nichts sagt, da die Honorargebühren im Cent-Bereich liegen werden – siehe Spotify. Anders rechnet sich das ganze nicht. Kein Wunder also, dass „Readfy“ und „Spotify“ so ähnlich klingen. Bei Amazon ist es tatsächlich so, dass ausgeliehene E-Books einem Autoren manchmal sogar mehr einbringen können, als wenn es verkauft worden wäre. Paradox, ist aber so.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*