In einem kürzlich abgeschlossenen Verfahren hat das Landgericht Hamburg bestätigt, dass das quadratische Format der Pixi-Bücher von 10×10 cm in hohem Grade bekannt ist und somit Anspruch auf wettbewerbsrechtlichen Schutz genießt.
Eine Promotion-Agentur hatte im Auftrag diverser Kunden drahtklammergeheftete Softcoverbüchlein im quadratischen Format von annähernd 10×10 cm veröffentlicht. Das Gericht wertete dies als unlautere Nachahmung und untersagte die Veröffentlichung von Büchern mit entsprechender Ausstattung in annähernd diesem Format. Das Gericht hat im Verfahren ausgeführt, dass der zwingende Eindruck erweckt werde, es handele sich bei den Nachahmungen um Pixi-Bücher. Verbraucher würden über die Herkunft der Büchlein getäuscht, der hohe Grad an Wertschätzung, der den Pixi-Büchern entgegen gebracht wird, werde unangemessen ausgenutzt. Rechtsanwalt Jörg Nabert, der den Carlsen Verlag vertritt, bestätigt: „Die Pixi-Form, die der Carlsen Verlag seit langem gegen Imitationen verteidigt, wurde vom Gericht in deutlichen Worten als geschützt bezeichnet. Die Rechtsverletzer haben die Auffassung des Carlsen Verlags daraufhin anerkannt.“
Pixi-Bücher im quadratischen Format von 10×10 cm erscheinen seit 60 Jahren. Mit über 460 Millionen verkauften Exemplaren ist Pixi die erfolgreichste Bilderbuchreihe aller Zeiten und Inbegriff für Mini-Bücher überhaupt: Als einzige und allgemein bekannte Form für kleine quadratische Softcoverbücher mit Drahtklammerheftung im Format von 10×10 cm hat sich der Name Pixi im Lauf der Zeit fest etabliert.
Frank Kühne (Programmleiter Marken im Carlsen Verlag): „Das Urteil des Gerichts ist ein großer Erfolg für den Schutz unserer Pixi-Bücher. Das Verbot der unlauteren Nachahmung ist ein wichtiges Signal für die Qualität und Unverwechselbarkeit der Pixi-Bücher.“
Dass nicht nur ein spezifisches Format, sondern auch eine Farbe unter bestimmten wettbewerblichen Bedingungen schutzfähig ist, ist erst kürzlich vom BGH in einem ähnlichen Verfahren festgestellt worden. Der Wörterbuchverlag Langenscheidt hatte erfolgreich gegen die Verwendung der charakteristischen Farbe Gelb durch einen Konkurrenten geklagt.
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