15 (!) Jahre lang klagte der Ein-Mann-Unternehmer Christoph Schwalb (Lexxpress) durch verschiedene Instanzen gegen die Exklusiv-Verträge des juristischen Datenbankbetreibers Juris mit den obersten Bundesgerichten. Jetzt bescheinigt ihm das juristische Internetportal „Legal Tribune Online“ (lto.de) einen „Sieg über mächtige Gegner“: Ab 2016 werden die Urteile von Bundesgerichten nicht mehr exklusiv für Juris aufbereitet.
Hintergrund: Für den Datenbankbetreiber Juris werden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Bundesgerichte und des Bundespatentgerichts von den Gerichten besonders u.a. mit Leitsätzen und Normenketten versehen. Das ist den juristischen Fachverlagen, die mit Juris in Wettbewerb stehen, schon lange ein Dorn im Auge. Die Aussichten, gegen die von den Gerichten selbst geschlossenen Verträge erfolgreich zu klagen, galten aber als gering.
Christoph Schwalb, Inhaber des Datenbankbetreibers Lexxpress, tat es trotzdem. Er verklagte u.a. das Bundesverfassungsgericht und erzielte 2013 einen aufsehenerregenden Erfolg: Da befand nämlich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, die Juris-Verträge seien rechtswidrig. Das Mannheimer Urteil wiederum kam aber zur Revision zum Bundesverwaltungsgericht, das seinerseits einen Exklusiv-Vertrag mit Juris hat.
Die „Legal Tribune“ beschreibt das juristische Dilemma der Konstellation: Über die Befangenheitsanträge des Klägers Schwalb konnten nur die betroffenen Richter selbst entscheiden. Das dadurch entstandene juristische Problem hätte Schwalb gut und gern etliche weitere Jahre vor verschiedenen Gerichten kosten können. Aber jetzt haben sich die Kontrahenten außergerichtlich geeinigt – und Juris verliert ab 2016 seinen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen juristischen Datenbankbetreibern.
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