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Zitat-Zwist vor Gericht

Der Streit um das Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ (Heyne) geht in die nächste Runde: Ab heute wird gerichtlich geklärt, ob Helmut Kohl (Foto: KASonline, CC BY 2.0) Schadenersatz zusteht. Der Altkanzler verlangt von den Autoren und der Verlagsgruppe Random House eine Entschädigung in Millionenhöhe.

Nachdem Helmut Kohl bereits 2014 vor Gericht erfolgreich gegen die weitere Verbreitung des Buches von Heribert Schwan und Tilman Jens (Heyne) vorgegangen war, folgt nun der nächste Schritt: Ab heute klärt das Landgericht Köln, ob die beiden Autoren sowie die betroffene Verlagsgruppe Random House Kohl finanziell entschädigen müssen. Dessen Anwälte fordern 5 Mio Euro wegen Rufschädigung.

Rainer Dresen, Justiziar der Verlagsgruppe Random House, ging bei der Ankündigung der Klage von einem langen Prozess aus, weil jede Passage nun daraufhin überprüft werden müsse, ob sie die Persönlichkeitsrechte Kohls „besonders schwerwiegend“ verletze.

Der andauernde Rechtsstreit zwischen dem Altkanzler und seinem Ghostwriter Schwan haben dem Buch bis zu seinem Weiterverbreitungsverbot große Aufmerksamkeit beschert. Der Titel schaffte es bis auf Rang 1 der Bestsellerliste im Hardcover Sachbuch.

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