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Entscheidung vertagt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil im Revisionsverfahren gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts München zum Verteilungsplan der VG Wort vertagt. Bei der heutigen Verhandlung wurde als Verkündungstermin der 21. April genannt.

Der BGH hatte das Verfahren im Dezember 2014 ausgesetzt, um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Reprobel-Verfahren abzuwarten ? das schließlich am 12. November 2015 gefällt wurde und hohe Wellen schlug. In dem aus Belgien kommenden Musterverfahren Hewlett Packard vs. Reprobel wurde das Urteil gefällt, dass die Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aus Urheberrechtsabgaben rechtswidrig sei.

In dem Revisionsverfahren, das heute wieder aufgenommen wurde, geht es um den Entscheid des Oberlandesgerichts München vom 17. Oktober 2013. Das Oberlandesgericht gab damals der Klage des Autors Martin Vogel gegen den Verteilungsplan der VG Wort statt. Der Wissenschaftsautor hatte sich mit seiner Klage dagegen gewandt, dass die VG Wort die Verleger und Urheberorganisationen an ihren Einnahmen beteiligt und dadurch seinen Anteil an diesen Einnahmen verringert. Das OLG München hatte der Klage von Vogel weitgehend stattgegeben.

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