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Anpassung an die digitale Wirtschaft

Es ist der lange Weg zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen für E-Books und digitale Presse, die bislangr nicht von den Print-Privilegien profitieren. Jetzt haben entsprechende Pläne Einzug in den Mehrwertsteuer-Aktionsplan der EU-Kommission Einzug erhalten.

In dem Plan geht es vor allem darum, den Mehrwertsteuerbetrug zu minimieren, der die EU-Mitgliedstaaten jährlich einen dreistelligen Mrd-Euro-Betrag kostet. Aber es gibt auch eine Passage, die der Modernisierung gewidmet ist und in Deutschland den 7%-Mehrwertsteuersatz für digitale Medien näher rücken lässt.

Die Kommission werde im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt einen Vorschlag unterbreiten, mit dem der ungleichen Besteuerung von gedruckten und elektronischen Veröffentlichungen abgeholfen werden soll.  Die Kommission werde sich in ihrem Vorschlag für eine Angleichung der Mehrwertsteuersätze für elektronische Veröffentlichungen in der gesamten EU einsetzen.

Generell soll den Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität eingeräumt werden, heißt es in einem Factsheet zum Aktionsplan:

„Die Kommission wird vorschlagen, die Regelung für die Mehrwertsteuersätze zu modernisieren und den Mitgliedstaaten bei der Festsetzung der Mehrwertsteuersätze mehr Flexibilität einzuräumen. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

  • Option 1:Ausweitung der Möglichkeit, ermäßigte Sätze anzuwenden, und regelmäßige Überprüfung des entsprechenden Verzeichnisses von Gegenständen und Dienstleistungen. Im Rahmen dieser Option würden alle derzeit geltenden ermäßigten Steuersätze einschließlich der bestimmten Mitgliedstaaten gewährten Ausnahmeregelungen (z. B. Nullsätze) beibehalten und könnten allen Mitgliedstaaten verfügbar gemacht werden, womit Gleichbehandlung gewährleistet wäre. Der Mehrwertsteuernormalsatz von mindestens 15% würde beibehalten.
  • Option 2:Einführung des Grundsatzes, dass die Mitgliedstaaten die ermäßigten Steuersätze frei festsetzen können, solange diese nicht zu steuerlichen Verwerfungen führen. In diesem Fall wären jedoch Vorkehrungen gegen unlauteren Steuerwettbewerb und Betrug erforderlich, z. B. eine Begrenzung der zulässigen Anzahl ermäßigter Steuersätze pro Mitgliedstaat und ein Verbot von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen für leicht zu befördernde, hochwertige Gegenstände. Die Mitgliedstaaten müssten auch weiterhin die allgemeinen Binnenmarkt- und Wettbewerbsvorschriften einhalten.“

E-Books werden als Beispiel ausdrücklich hervorgehoben mit anderen förderungswürdigen Waren: „Wird eine Senkung der Mehrwertsteuersätze für bestimmte Produkte wie E-Books, Tampons, energiesparendes Material usw. in Betracht gezogen?“, heißt es in einem Frage-Antwort-Papier der Kommission. Antwort: „Wenn auf Grundlage einer der von der Kommission vorgeschlagenen Optionen für die Mehrwertsteuersätze eine Einigung erzielt wird, erhalten die Mitgliedstaaten mehr Freiheit bei der Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze für bestimmte zusätzliche Produktgruppen. Bei Option 1 könnten alle Mitgliedstaaten die Mehrwertsteuersätze für die in dem bestehenden Verzeichnis aufgeführten Gegenstände oder Dienstleistungen herabsetzen, womit das Problem der Ungleichbehandlung gelöst würde. Allerdings dürften die Mitgliedstaaten keine völlig neuen Nullsätze einführen.
Bei Option 2 stünde es den Mitgliedstaaten frei, die Mehrwertsteuersätze für Gegenstände und Dienstleistungen nach eigener Wahl festzusetzen, sofern dies nicht zu unlauterem Steuerwettbewerb oder einer übermäßigen Verkomplizierung des Mehrwertsteuersystems führt.“

Zu den nächsten Schritten heißt es: „Der Aktionsplan soll eine Debatte mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament anstoßen. Eine Einigung über das weitere Vorgehen würde es der Kommission ermöglichen, Legislativvorschläge zu allen im Aktionsplan aufgeworfenen Themen vorzulegen.

Zu den im Jahr 2016 anstehenden Maßnahmen gehören Vorschläge zur Anpassung des Mehrwertsteuersystems an die digitale Wirtschaft und zur Beseitigung der mehrwertsteuerlichen Hindernisse für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr sowie spezielle Maßnahmen für elektronische Veröffentlichungen.“

Kommentare

1 Kommentar zu "Anpassung an die digitale Wirtschaft"

  1. Na das ist ja mal eine sehr angenehme Nachricht für alle Ebook-Seller bei Amazon und ist auch schon längst überfällig!

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