Auf FAZ.net erklärt Jörg Sundermeier, Verleger des Berliner Indie-Labels Verbrecher Verlag, welche Folgen das BGH-Urteil in Sachen VG Wort für kleinere unabhängige Buchhäuser wie für große Verlage hat, warum es die Beziehung zwischen Autoren und Verlagen vergiftet und warum das ein Leistungsschutzrecht keine Lösung ist.
Sundermeier erinnert zunächst daran, dass die nun vom BGH verbotene Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften eine von Autoren und Verlagen gemeinsam beschlossene Praxis gewesen ist. Die Konsequenzen aus dem Urteil seien nicht nur für kleinere Verlage eine große finanzielle Belastung: Die Höhe der Kosten, die durch eventuelle Rückzahlungen auf seinen eigenen Verlag zukommen, beziffert Sundermeier auf 25.000 Euro, bei großen Verlagen gehe es gleich um siebenstellige Beträge: „Das zahlt niemand aus der Portokasse.“
Das Leistungsschutzrecht, dass der BGH nun anmahnte und das Verlage bisher immer abgelehnt haben, biete jedoch keine Lösung: „Gerade im Bereich der schönen Literatur wäre es schädlich, würden die Leistungen der Verlage explizit herausgestellt, um sie abrechenbar zu machen – möchte denn wirklich irgendjemand wissen, welche Fehler in Büchern von Thomas Mann oder Irmgard Keun nun von welchem Lektor getilgt wurden?“
Vor allem vergiftet das VG-Wort-Urteil nach Meinung von Sundermeier das Verhältnis zwischen Autoren und Verlagen, weil suggieriert wird, dass die Verlage „einem Parasiten gleich, nur Nutznießer der kreativen Arbeit“ seien. Dass eine gesetzliche Regelung notwendig ist, bezweifelt er: „Wer die Freiheit der Kunst verteidigen will, sollte nicht immer nach Gesetzen rufen, wenn Vertragsverhandlungen zwischen Autor und Verlag anstehen. Beide sind natürliche Freunde, keine Feinde.“
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