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Europäischer Katalog

Das BGH-Urteil, dass Verlage nach derzeitiger Rechtslage nicht an den Einnahmen der VG Wort beteiligt werden, ist zurzeit das beherrschende Thema aller Urheberrechtsdiskurse. Die Geschäftsgrundlage von Autoren und Verlagen ist auch Thema in Frankreich, wo sich die Autoren über ihre Position zu mehreren rechtlichen Rahmenbedingungen verständigt haben.

Der Schriftstellerverband Conseil Permanent des Écrivains (CPE) hat unter dem Titel „Zwölf Vorschläge für ein Europa des Buches“ die Punkte zusammengetragen, die den Autoren am Herzen liegen. Sie fordern unter anderem: 

  • Rechtsgrundlage: Die deutliche Abgrenzung des europäischen Urheberpersönlichkeitsrechts vom US-amerikanischen Copyright.
  • Vergütung: Die Ausschüttung von mindestens 50% der Einnahmen von Verwertungsgesellschaften an die Autoren.
  • Verwertung durch Verlage: Mehr Autoren-Kontrolle über die Art der Veröffentlichung und Vermarktung sowie die internationalen Lizenzen.
  • Schranken des Urheberrechts: Den Vorzug von vertraglichen Lösungen und fairen Lizenzmodellen vor einzelnen gesetzlichen Ausnahmen.
  • Piraterie: Die Haftung von Plattformbetreibern für illegale E-Book-Kopien.
  • Gerätefreiheit: Die Abschaffung aller geschlossenen E-Book-Lesesysteme.
  • Mehrwertsteuer: Die Anwendung eines möglichst niedrigen Steuersatzes für alle Bücher und E-Books sowie den Erhalt der Preisbindung.
  • TTIP: Den Ausschluss der Kulturbranchen aus den Verhandlungen.
  • Übersetzungen: EU-Fonds zur Förderung von Literaturübersetzungen.
Bereits im Oktober 2015 haben sich die französischen Autoren zu Wort gemeldet. Sie sprachen sich in einem offenen Brief an die EU-Behörden gegen eine europaweite Harmonisierung des Urheberrechts aus:

„Die Europäische Kommission verfehlt ihr Ziel, wenn sie dem Urheberrecht den Kampf ansagt, um das Entstehen eines ‚digitalen Binnenmarktes‘ zu befördern – ist doch das Urheberrecht die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass literarische Werke geschaffen werden können. […] Das Urheberrecht ist kein Hindernis für die Verbreitung literarischer Werke. Indem wir unsere Rechte einräumen, ermöglichen wir, dass unsere Werke in andere Sprachen übersetzt und in allen Ländern verbreitet werden. Die eigentlichen Hindernisse für deren Verbreitung sind ökonomischer, technologischer und fiskalischer Natur. Daher sollte sich eine Reform vielmehr gegen Monopole, proprietäre Formate und Steuerbetrug richten. […] Leider hat das Europäische Parlament unbedachterweise die Tür für eine ganze Reihe von Ausnahmen zum Urheberrecht geöffnet, die von der Kommission geschaffen, erweitert, standardisiert und zwingend vorgeschrieben werden könnten – und dies teils ungeachtet nationaler Lösungen, die den Bedürfnissen der Leser/innen und sonstigen Nutzer/innen ?bereits entsprechen.“

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