Knapp 100 Mio Euro muss die VG Wort nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs von Verlagen zurückfordern und an Autoren verteilen. Nach welchem Prozedere dabei verfahren werden soll, hat der Verwaltungsrat der Verwertungsgesellschaft am Montag in einer außerordentlichen Sitzung festgelegt. Kernpunkte der Regelung:
- Verlage, die in den Jahren 2012 bis 2015 Auszahlungen von Einnahmen aufgrund der Wahrnehmung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen erhalten haben, sind im Grundsatz verpflichtet, diese Beträge nach Aufforderung in Textform durch die VG Wort vollständig bis zum 30. November 2016 zurückzuzahlen.
- Im Einzelfall kann der Vorstand der VG Wort im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens und unter Berücksichtigung der Treuhänderstellung der VG Wort gegenüber Verlagen Zahlungsaufschub gewähren, sofern der betreffende Verlag glaubhaft macht, zur kurzfristigen vollständigen Rückzahlung außer Stande zu sein oder dadurch in die Gefahr der Insolvenz zu geraten.
- Die Verwertungsgesellschaft wird alle Verlage, die von der Rückzahlung betroffen sind, bis Ende Oktober 2016 noch gesondert anschreiben und über die genaue Höhe des jeweiligen Rückzahlungsbetrags und die einzelnen Verfahrensschritte informieren.
Wie entscheidet die außerordentliche Mitgliederversammlung?
Sollte die außerordentliche Mitgliederversammlung am 26. November einen Beschluss treffen, der ein Verfahren zum Umgang mit etwaigen Abtretungen von Nachforderungsansprüchen seitens Autoren an Verlage regelt, gilt laut VG Wort Folgendes:
- Den Verlagen wird eine längere Zahlungsfrist als die oben genannte eingeräumt, sofern sie bis zum 30. November schriftlich gegenüber der VG Wort erklären, von der Möglichkeit der Verrechnung mit abgetretenen Ansprüchen von Autoren Gebrauch machen zu wollen und der VG Wort zugleich bis zu diesem Datum eine Verjährungsverzichtserklärung für die im Jahr 2013 und 2014 erhaltenen Ausschüttungen (Verlagsanteil) zukommen zu lassen.
- Sollte die Mitgliederversammlung solch einen Beschluss nicht fassen, so werden die Verlage, die eine entsprechende Erklärung gegenüber der VG Wort abgegeben haben, hierüber schnellstmöglich informiert und zur Rückzahlung binnen 30 Kalendertagen aufgefordert.
Die außerordentliche Sitzung des Verwaltungsrats war erforderlich, weil diverse Anträge zur Rückabwicklung und Neuverteilung der im Zeitraum von 2012 bis 2015 zu Unrecht an Verlage ausgeschütteten Beträge in der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 10. September nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit in allen Berufsgruppen erhalten hatten.
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