Nachdem die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten für digitale Semesterapparate mehr als ein Jahrzehnt lang ein Zankapfel zwischen Hochschulen und Verlagen war, sollten die Konflikte mit einem BGH-Urteil und einer außergerichtlichen Einigung eigentlich beigelegt sein (s. Kasten). War die Vergütung der Verlage in den vergangenen Jahren durch Pauschalzahlungen der Bundesländer an die VG Wort erfolgt, soll sie ab 2017 als Einzelfallabrechnung vorgenommen werden. Dazu haben sich VG Wort und die Kultusministerkonferenz Anfang des Monats auf einen Rahmenvertrag geeinigt, dem die einzelnen Hochschulen beitreten müssen, um urheberrechtlich geschützte wissenschaftliche Texte über digitale Semesterapparate anbieten zu können.
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