In der „taz“ diskutieren die Wagenbach-Verlagsleiterin Susanne Schüssler und die Autorin Nina George über das VG Wort-Urteil und seine Folgen. Dabei gibt es Differenzen, aber in den meisten Punkten herrscht Einigkeit. So sind beide unzufrieden mit dem Urteil des BGH, wonach die Ausschüttungen der VG Wort an die Verlage unrechtmäßig waren und zurückgezahlt werden müssen.
Auch Nina George, die als erfolgreiche Autorin sich auch branchen- und medienpolitisch engagiert, ist überzeugt, dass es einen großen Kollateralschaden hinterlassen wird, jedoch zeigt sie Verständnis für den Zorn der Wissenschaftsautoren und Journalisten. Dabei spricht sie auch aus eigener Erfahrung: „Ich erinnere mich an eine Abrechnung von Springer: zwei Seiten AGBs, in denen ich meine Nutzungsrechte für eine Pauschale abgebe.“ Die von Schüssler geäußerte Prognose, dass viele vor allem der kleineren Verlage in Schwierigkeiten geraten oder gar Konkurs anmelden müssten, hält George jedoch für Schwarzmalerei.
Schüssler sieht beim Verhältnis zwischen den Verlagen und Autoren einen Unterschied zwischen Presse- und Buchverlagen, gesteht jedoch ein, dass es auch unter Letzteren schwarze Schafe gebe. Weiter weist sie darauf hin, dass die Leistung der Verlage stärker berücksichtigt werden sollte. Als Beispiel nennt sie die Politikreihe aus dem eigenen Verlag: „Die haben wir hier erfunden, wir haben die Themen gesetzt, Autoren gesucht, wir arbeiten mit den Autoren, und manchmal wird der Text im Verlag umgeschrieben. Unsere Arbeit ist da nicht 30, sondern eher 70 Prozent.“
Die Arbeit der Buchverlage erkennt auch George an, die sich dazu entschieden hat, die ihr nun zustehenden Gelder an ihren Verlag abzutreten: „Denn das fertige Buch in der Bibliothek oder im Copyshop gibt es nur, weil mein Verlag etwas dazu beigetragen hat.“ Auch die tatsächliche Gewinnspanne der Verlage wird nach ihrer Meinung häufig überschätzt. „Vom Verkauf eines Taschenbuchs bekomme ich letztlich mehr als der Verlag. Da geht viel ab – Rabatte, Vertrieb, Lagerung.“ Susanne Schüssler spricht sogar davon, dass sie von 30 Büchern im Halbjahr zwei Drittel negativ kalkulieren müssten. Viele „verrückte“ Buchprojekte werden nur durch Querfinanzierung möglich, wobei das Geld aus den VG Wort-Ausschüttungen einfließe.
Ein gesetzliches Leistungsschutzrecht ist weder für Schüssler noch für George eine Alternative zum bisherigen Konstrukt: Es könnte getrennte Verwertungsgesellschaften zur Folge haben, was sowohl für Verlage wie für Autoren von Nachteil sei in den Verhandlungen im Geräteherstellern, Bitkom, Bibliotheken und Universitäten. „Wir können nur hoffen, dass die VG Wort nicht auseinanderfällt“, meint Schüssler.
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