Sind gedruckte und digitale Bücher gleich zu besteuern? Mit dieser Frage hat sich die Europäische Kommission erneut befasst und jetzt entschieden: Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll auch für E-Books gelten dürfen. Der entsprechende Gesetzesvorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und dem Rat abgesegnet werden.
Damit die Mitgliedsstaaten der EU den ermäßigten Mehrwertsteuersatz einführen können, müssen die Finanzminister der Mitgliedsstaaten im Rat Wirtschaft und Finanzen zustimmen. Die Mitgliedsstaaten sind aber nicht dazu verpflichtet, einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden. In Deutschland würde die Änderung 7 statt wie bisher 19% Mehrwertsteuer auf E-Books bedeuten.
Der Börsenverein begrüßte die Entscheidung: „Bücher sind Kulturgüter – ob analog oder digital. Die Entscheidung unterstützt Verlage dabei, ihr digitales Buchangebot weiterzuentwickeln und gemeinsam mit Händlern und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Lese- und Vertriebsmodellen zu arbeiten“, sagte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.
Zuvor hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs Frankreich und Luxemburg die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf E-Books untersagt. Der Börsenverein und die europäischen Dachverbände von Verlegern, Buchhändlern und Autoren hatten sich daraufhin gemeinsam mit einem Offenen Brief an die Präsidenten von EU-Kommission, Europarat und Europäischem Parlament gewandt und auf eine Änderung gedrängt.
Zur Mitteilung der Europäischen Kommission geht es hier.
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