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E-Books: Viele kleine Schritte

Der E-Book-Markt differenziert sich weiter aus und verliert an Dynamik. Während Amazon und Tolino-Allianz um die Vorherrschaft ringen, treiben die Publikumsverlage 2016 verschiedene Entwicklungen um:

  • Preisbindung: Am 1. September tritt die Novelle des Buchpreisbindungsgesetzes in Kraft, der zufolge auch E-Books ausdrücklich der Preisbindung unterliegen. Die Lücke: Dies gilt nicht unbedingt für Selfpublisher-Titel.
  • E-Only: Zahlreiche neue Digital-Imprints tauchen auf – meist mit direktem Genrebezug, wie bei den Labels von Bastei Lübbe, Arena und Carlsen. Enhanced E-Books spielen kaum mehr eine Rolle in den Digitalstrategien.
  • Vertriebskanäle: Der Discounter Aldi erweitert seinen Online-Medienshop um einen E-Book-Katalog. Auch das Thema Flatrate bleibt virulent: Alle drei großen Verlagsgruppen bieten jetzt E-Books über Skoobe an.
  • Verleih: Zwar einigen sich die großen Verlage mit dem Onleihe-Betreiber Divibib über Leihkonditionen, aber der EuGH liefert neuen Zündstoff, indem er urteilt, E-Books und gedruckte Bücher seien beim öffentlichen Verleih unter bestimmten Voraussetzungen gleich zu behandeln.
  • Format: Durch eine Fusion des Epub-Entwicklers IDPF mit W3C steht die Zusammenführung von Web- und E-Book-Technologie ins Haus.
Das Urteil des EuGH zum Verleih

Hintergrund der Entscheidung ist eine EU-Richtlinie von 2006, der zufolge die Mitgliedsstaaten für das Verleihwesen Ausnahmen von den Verwertungsrechten des Urhebers festsetzen können. Das kann laut EuGH auch für das Verleihen digitaler Kopien gelten. Konkret: Wenn sich der Verleihvorgang so eng wie möglich am analogen Buchverleih orientiert und zudem eine Vergütung des Urhebers gewährleistet ist, steht einem zeitweisen Zugänglichmachen von E-Books durch öffentliche Bibliotheken nach EU-Recht nichts im Weg – auch nicht der Wunsch der Rechteinhaber.

Random House-Justiziar Rainer Dresen warnt: „Dies könnte bedeuten, dass zukünftig wie schon bei der Printausleihe weder Verlage noch Autoren, sondern nur noch die VG Wort mit den Bibliotheken über die Regeln der Online-Ausleihe verhandelt.“

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